Ab 1. September wird in Nordrhein-Westfalen der neue Schwerbehindertenausweis in Scheckkartenformat eingeführt.
Alte Ausweise aus Papier behalten aber ihre Gültigkeit und können auch, sofern sie noch verlängerungsfähig sind, wie bisher von der Bürgerberatung verlängert werden. Soll der alte Ausweis gegen einen neuen umgetauscht werden, kann dies bei der Kreisverwaltung Gütersloh beantragt werden. Anträge sind auch in der Bürgerberatung im Steinhagener Rathaus erhältlich.
Die neuen Ausweise werden ähnlich wie Personalausweise und Reisepässe nicht mehr direkt von der Kreisverwaltung ausgestellt, sondern über einen externen Dienstleister erstellt und zugesandt. Die Lichtbilder werden dazu mit Zustimmung des Antragstellers eingescannt und gespeichert.
Die neuen Ausweise im Scheckkartenformat können nicht verlängert werden, so dass bei einer Befristung nach deren Ablauf ein neuer Ausweis beantragt werden muss. Auch dies ist in den Bürgerberatungen möglich. Das gleiche gilt für Fälle, in denen auf den alten Ausweisen in Papierform keine Verlängerungsmöglichkeit mehr besteht. Unbefristete Ausweise gelten unverändert fort und werden ähnlich wie Führerscheine nur auf Antrag des Inhabers gegen neue Ausweise ersetzt.
"Sicherlich wird es in der Anfangsphase viele Fragen und möglicherweise auch längere Lieferzeiten geben, grundsätzlich ist die Abschaffung der unhandlichen bisherigen Ausweise aber zu begrüßen", so Bürgermeister Klaus Besser.