Am 1. Oktober 2014 ist in Nordrhein-Westfalen nach 11 Jahren ein neues, umfangreich geändertes Bestattungsgesetz in Kraft getreten.
Eine Vielzahl von Regelungen wurden geändert und nach intensiven Beratungen im Landtag und seinen Gremien neu gefasst.
So sind künftig Grabmäler und Grabeinfassungen aus ausbeuterischer Kinderarbeit verboten. Diese Neuregelung tritt allerdings erst ab 1. Mai 2015 in Kraft, da zunächst ein Zertifizierungsverfahren eingeführt werden muss. Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit dürfen auf Friedhöfen nur noch mit einem Siegel einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden.
Der Gesetzgeber führt darüber hinaus erstmals eine Nachweispflicht für Totenasche ein. Auf der Grundlage des bisherigen Bestattungsgesetzes konnte die Urne zum unverzüglichen Transport an den Beisetzungsort an Hinterbliebene oder Bestatter ausgehändigt werden. Zukünftig müssen Hinterbliebene dem Krematorium die ordnungsgemäße Beisetzung innerhalb von sechs Wochen mittels einer Bescheinigung nachweisen.
Konkretere gesetzliche Regelungen gibt es auch zur ärztlichen Leichenschau.
"Insgesamt dürfte für die Bestatter und die Verwaltung ein höherer Aufwand entstehen", befürchtet Bürgermeister Kaus Besser. In Steinhagen sind die beiden Evangelischen Kirchengemeinden Steinhagen und Brockhagen Träger der Friedhöfe und somit auch für die Friedhofsverwaltung zuständig.