Rat Klage empfohlen

Nachdem die Städte Borgholzhausen und Werther bereits verwaltungsgerichtlich gegen die Haller Gesamtschulpläne vorgehen, hat jetzt auch Bürgermeister Klaus Besser dem Rat der Gemeinde Steinhagen empfohlen, bis zum 20. Januar 2014 Klage zu erheben.

Der Rat der Gemeinde Steinhagen wird am Mittwoch, 15. Januar 2014, unter dem Vorsitz von Bürgermeister Klaus Besser in einer Sondersitzung beraten und entscheiden. Die Sitzung beginnt um 16.30 Uhr im Ratssaal und ist öffentlich. Eingeladen zu der Sitzung ist auch eine Fachanwältin für Schulrecht aus Münster, die die Gemeinde juristisch berät.

Am gleichen Tag um 19 Uhr tritt der Kreistag des Kreises Gütersloh im Gütersloher Kreishaus zu dem gleichen Thema zu einer Sondersitzung zusammen. Auch Landrat Sven-Georg Adenauer hat dem Kreistag die Erhebung einer Klage gegen die Genehmigung der Gesamtschule in Halle durch die Bezirksregierung Detmold empfohlen.

Borgholzhausen, Werther, Steinhagen und der Kreis Gütersloh sehen durch die Pläne der Stadt Halle den Bestand ihrer Schulen und damit die wohnortnahe Schulversorgung gefährdet. "Das im Schulgesetz verankerte Rücksichtnahmegebot wird verletzt. Ziel der Gesetzesreform 2011 war es ja "kurze Wege für kurze Beine" zu gewährleisten, also eine wohnortnahe Schulversorgung sicherzustellen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Deshalb muss bei Neugründungen auf bestehende Schulen Rücksicht genommen werden. Das ist hier nicht in ausreichendem Maße erfolgt", so Besser. "Zentrale Schulstandorte für ganze Regionen sind nach dem neuen Schulgesetz gerade nicht gewollt. Neben einer wohnortnahen Versorgung wollte der Gesetzgeber auch die bestehende Infrastruktur erhalten. Immerhin sind viele Millionen Euro in die jetzt gefährdeten Schulstandorte Borgholzhausen, Werther und Steinhagen geflossen". Allein Steinhagen hat seit 1995 fast 60 Mio. € für seine weiterführenden Schulen aufgewendet.

Auch die Anwältin der Gemeinde, die den Genehmigungsbescheid auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft, hält nach einer ersten Einschätzung "ein Vorgehen gegen die Genehmigung für nicht aussichtslos", wie das Steinhagener Schulverwaltungsamt in der dem Rat vorliegenden und von Bürgermeister Klaus Besser unterzeichneten Beschlussvorlage ausführt.

Bis zum 20. Januar 2014 hat die Gemeinde Steinhagen Zeit, Rechtsmittel gegen den Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung Detmold einzulegen. Da Widerspruchsverfahren in Nordrhein-Westfalen weitestgehend abgeschafft sind, müsste die Gemeinde unmittelbar Klage vor dem Verwaltungsgericht in Minden erheben, dass in erster Instanz zuständig wäre. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden könnten die Beteiligten noch das Oberverwaltungsgericht in Münster anrufen.