Neue Zuständigkeit für Lärmaktionsplanung

Weil sich die derzeitigen Regelungen offenbar als nicht praktikabel erwiesen haben, hat der Bund jetzt die Zuständigkeiten für Lärmaktionspläne neu geregelt.

Bisher waren die Kommunen für Lärmaktionspläne zuständig. So musste Steinhagen Lärmaktionspläne für die B 68 und das Gemeindegebiet durchquerende Landstraßen erstellen, ohne dass die Träger der Straßenbaulast zu lärmmindernden Maßnahmen (aktiver oder passiver Lärmschutz) gezwungen werden konnten. Noch sinnloser war Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken, wie sie von Gütersloh oder Rheda-Wiedenbrück für die Bahnstrecke Hannover-Dortmund betrieben werden musste.

"Jetzt ist durch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ab 1. Januar 2015 das Eisenbahnbundesamt für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken zuständig", so Bürgermeister Klaus Besser. Gleichzeitig wurden auch die Lärmgrenzwerte neu gefasst und der bisherige "Schienenbonus" abgeschafft.

Der Städte- und Gemeindebund hat die gesetzliche Neuregelung ausdrücklich begrüßt, da die Kommunen weder die technischen Instrumente zur Durchführung einer Lärmaktionsplanung an den Eisenbahnstrecken noch die ordnungsrechtlichen Instrumente zu deren Durchsetzung besaßen. "Ich würde auch eine veränderte Zuständigkeit bei den in der Straßenbaulast des Bundes und Landes stehenden Verkehrswegen begrüßen. Derzeit werden Aufgaben auf die Kommunen verlagert, für die eigentlich Bund und Land zuständig wären. Die Maßnahmen bei den Eisenbahnstrecken ist aus meiner Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung", so Bürgermeister Klaus Besser.

Am 17. Juli ist der Verabschiedung des Lärmaktionsplanes für einige Landstraßen in Steinhagen auch Thema im Rat.