Landtag beschliesst neues Ladenöffnungsgesetz

Am 24. April hat der Landtag ein neues Ladenöffnungsgesetz verabschiedet. Da das Gesetz am 18. Mai in Kraft tritt, können Bäckereien Pfingstsonntag öffnen. Das gilt dann auch für den 1. Weihnachtsfeiertag und Ostersonntag.

 

Das derzeit geltende Gesetz ist seit November 2006 in Kraft. Es war nach Abschaffung des bis dahin bundesweit geltenden Ladenschlussgesetzes von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit beschlossen worden. Bereits begonnene Beratungen zur Änderung mussten wegen der Auflösung des Landtages 2012 unterbrochen werden. Jetzt ist ein neuer Gesetzentwurf nach parlamentarischen Beratungen und politischen Diskussionen verabschiedet worden.

Neben Regelungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, die demnächst nicht mehr am 1. Mai und 3. Oktober sein sollen, enthält das neue Gesetz der rot-grünen Landtagsmehrheit auch eine Änderung der Öffnungszeiten von Blumengeschäften und Bäckerei- und Konditoreibetrieben. Nach der noch geltenden Rechtslage ist eine Öffnung am 1. Weihnachtsfeiertag, am Ostersonntag und Pfingstsonntag untersagt. Demnächst ist die Öffnung an diesen Tagen wieder erlaubt, dafür aber am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstmontag untersagt. Diese Regelung entspricht der bis 2006 geltenden Rechtslage des Ladenschlussgesetzes.

In Steinhagen wäre der verkaufsoffene Sonntag aus Anlass des Köchemarktes betroffen, wenn er denn auf den 1. Mai fallen würde. In diesem Jahr ist er am 5. Mai. "Wir werden nach Änderung des Gesetzes im zuständigen Ordnungs- und Umweltausschuss und im Rat überlegen, wie wir den verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass des Köchemarktes erhalten können, auch wenn der 1. Mai auf einen Sonntag fällt. Vielleicht kann man dann auf den Sonntag davor oder danach ausweichen. Wir würden das mit den Einzelhändlern und den Wirten abstimmen. Glücklicherweise dauert es noch bis 2016, bis der Fall wieder eintritt", so Besser. Somit bleibt der Gemeinde Steinhagen ausreichend Zeit, nach Inkrafttreten der Gesetzesreform über eine Neuregelung nachzudenken.

Seit 2006 gibt es aufgrund der Föderalismusreform keine bundeseinheitlichen Regelungen mehr. Das erschwert es insbesondere Betrieben, die in mehreren Bundesländern Filialen unterhalten, aber auch Verbrauchern, sich auf die verschiedenen landesgesetzlichen Regelungen einzustellen.

Der Text des Gesetzentwurfes und der Beratungsstand sind auf der Homepage des Landtages unter www.landtag.nrw.de veröffentlicht.