Haushaltskonsolidierung Thema im Rat

Der Rat hat sich in seiner letzten Sitzung am 20. Februar 2013 mit der Haushaltskonsolidierung der Kommunen befasst. In einer Erklärung wurde gegen den geplanten sogenannten Stärkungspakt in Nordrhein-Westfalen und für eine stärkere Beteiligung von Bund und Ländern an den Soziallasten Position bezogen.

Bereits im Januar hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss mit der Thematik befasst und dem Rat einstimmig empfohlen, dass Stärkungspaktgesetz abzulehen. Danach sollen ab 2014 195 Mio. € in Nordrhein-Westfalen an finanzschwache Kommunen zu Lasten der finanzstärkeren Kommunen umverteilt werden. "Auch wenn es noch keine genauen Zahlen gibt, würde der Steinhagener Haushalt mit mehreren Millionen Euro jährlich durch diese Sonderabgabe belastet, ohne dass das Grundproblem der Unterfinanzierung der Kommunen im Rheinland und Ruhrgebiet gelöst wird", so Bürgermeister Klaus Besser. Besser sieht in den geplanten Maßnahmen einen unzulässigen verfassungswidrigen Eingriff des Staates in die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen. "Zur im Grundgesetz und in der Landesverfassung garantierten Finanzhoheit gehört nach der ständigen Rechtsprechung der Gerichte auch eine angemessene Finanzausstattung." Noch im November hat das Bundesverwaltungsgericht einer Gemeinde aus Rheinland-Pfalz recht gegeben, die gegen eine zu hohe Kreisumlage geklagt hatte.

Zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte ist nach Auffassung der Gemeinde Steinhagen eine gerechtere Verteilung der Soziallasten zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen notwendig. "Es kann nicht sein, dass die Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte, des Ausbaus der Kinderbetreuung oder der Jugendhilfe, um nur drei Beispiele zu nennen, ganz überwiegend von den Städten und Gemeinden aufzubringen sind", so Besser. Der Rat wird daher eine höhere Beteiligung des Bundes und der Länder an diesen Aufwendungen fordern.

"Nur so kann dauerhaft eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen gesichert werden, damit sie ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiterhin erfüllen und ihre Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Feuerwehren, Begegnungsstätten, Bibliotheken, Schwimmbäder oder Straßen erhalten können."