Der Bürgermeister hat nach der Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen drei Aufgaben:
- Repräsentant der Gemeinde,
- Chef der Verwaltung und
- Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses.
Zu den Repräsentationsaufgaben zählt die Eröffnung von Veranstaltungen, wie der Frühjahrs- oder Sommerkirmes oder Weihnachtsmarkt und Sternchenmarkt, die Übernahme der Schirmherrschaft z. B. für den Sportabzeichentag oder die Jugend-Open, ein jährlich stattfindendes Schachturnier, das Verfassen und Halten von Reden und Grußworten aber auch Besuche zu Altengeburtstagen und Ehejubiläen. Zu diesem Aufgabenbereich zählt auch die Pflege der Städtepartnerschaften zu Woerden (NL) und Fivizzano (I) und Empfänge und Führungen für Schulklassen und Gäste der Gemeinde sowie die Ehrung von Spitzensportlern und die Verleihung der Sportabzeichen an Kinder und Erwachsene.
Für die Repräsentationsaufgaben gibt es drei ehrenamtliche vom Rat gewählte Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Udo Bolte – SPD -, Gerhard Goldbecker – CDU – und Angelika Fritsch-Tumbusch – Grüne -).
Als Chef der Verwaltung ist der Bürgermeister Vorgesetzter von z. Zt. rund 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in fünf Ämtern. Ihm obliegt für die Gemeindeverwaltung die Organisations- und Personalhoheit. Kraft Gesetzes ist er zuständig für die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung, also alle regelmäßig wiederkehrenden Angelegenheiten. Dazu zählen z. B. Aufgaben der Finanzverwaltung, der Ordnungsverwaltung, der Umwelt- und Klimaschutz, der Bereich Schule, Jugend, Sport und Kultur, des Amtes für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration oder des Bauamtes. Nicht zur Gemeinde sondern zum Kreis zählen beispielhaft die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II (Hartz IV), des Jugendamtes und der Bauaufsichtsbehörde.