Aufgaben

Der Bürgermeister hat die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse vorzubereiten und deren Beschlüsse auszuführen. Er prüft die Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit und muss rechtswidrige Beschlüsse beanstanden. Er nimmt an den Sitzungen der Gremien teil und hat hier Rederecht. Außerdem ist der Bürgermeister der gesetzliche Vertreter der Gemeinde nach außen, d. h. er erlässt als Behörde Bescheide oder schließt für die Gemeinde Verträge ab und nimmt Gerichtstermine wahr.

Rathaus Steinhagen mit ChorFür die Aufsichtsbehörde (Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde) und andere Fachbehörden ist der Bürgermeister Ansprechpartner.

Außerdem ist er Betriebsleiter des Abwasserbetriebes.

Die Gemeindeverwaltung und der Abwasserbetrieb sind moderne Dienstleister, die in vielen Bereichen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger tätig sind. Beide wurden als familienfreundlicher Betrieb ausgezeichnet.

Es ist selbstverständlich, dass sich Bürgerinnen und Bürger im persönlichen Gespräch, am Telefon oder per Mail mit ihren Anliegen an den Bürgermeister wenden.

In der Verwaltung ist die vom Rat gewählte Allgemeine Vertreterin, Ellen Stephan, Stellvertreterin des Bürgermeisters.

Als Vorsitzender des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses legt der Bürgermeister die Sitzungstermine fest, lädt zu den Sitzungen ein, stellt die Tagesordnung auf und leitet die Sitzungen. Während der Sitzungen obliegt ihm das Ordnungs- und Hausrecht im Sitzungsraum. Außerdem prüft er die Niederschrift und unterzeichnet sie. In den Ratssitzungen beantwortet er Fragen von Bürgerinnen und Bürgern in der Einwohnerfragestunde.

Kraft Amtes ist der Bürgermeister außerdem Vertreter des Gesellschafters Gemeinde Steinhagen in der Gesellschafterversammlung der Gemeindewerke Steinhagen GmbH und Mitglied im Aufsichtsrat.