Bund künftig für Autobahnen zuständig

Künftig wird eine Bundesbehörde und nicht mehr der Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Verwaltung der Autobahnen in Nordrhein-Westfalen und damit auch für die durch Steinhagen führende A 33 zuständig sein.

Der Bund wird künftig Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung der 13.000 Kilometer Autobahnen in Deutschland übernehmen – zentral organisiert und regional aufgestellt. Dazu wurde eine Infrastrukturgesellschaft und wird im Oktober eine neue Bundesoberbehörde gegründet. Es ist die größte Reform in der Geschichte der Autobahnen, unterstrich die Bundesregierung am 18.09.2018. Derzeit werden die Autobahnen im Auftrag des Bundes von den Ländern verwaltet. Bürgermeister Klaus Besser informierte am 18.09.2018 den Bauausschuss des Rates der Gemeinde Steinhagen über die bevorstehende Änderung.

In den Aufsichtsrat der Infrastrukturgesellschaft wurde auch die heimische Bundestagsabgeordnete Elvan Korkmaz (SPD) gewählt. Die "Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen" (IGA) soll ab dem 01.01.2021 ihre Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen. Alleiniger Gesellschafter ist der Bund, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium (BMVI). Zudem wird laut Bundesregierung eine neue Bundesoberbehörde, das Fernstraßen-Bundesamt (FBA), zum 01.10.2018 gegründet. Sie wird zum Geschäftsbereich des Bundesverkehrsministers gehören.

Das Team der IGA wird geleitet von den Geschäftsführern T. Böger und M. Friewald. Der Aufsichtsrat besteht aus Vertretern des Bundesminsteriums für Verkehr, Mitgliedern des Bundestages sowie Vertretern der Gewerkschaften verdi und des deutschen Beamtenbundes.

Derzeit werden die Autobahnen im Auftrag des Bundes von den Ländern verwaltet. Der Bund stellt also das Geld zur Verfügung, aber die Länder planen, bauen und betreiben die Autobahnen. In Nordrhein-Westfalen nimmt der Landesbetrieb Straßen NRW diese Aufgabe war. Der Bund hat dabei wenig Einfluss darauf, wie schnell die Länder mit den Planungen für bestimmte Projekte vorankommen. Ziel der Reform ist es, so die Regierung, das Bundesfernstraßennetz als Gesamtheit zu betrachten und effizienter zu verwalten als bisher. Das Geld des Bundes soll schnell und unmittelbar dort landen, wo es am dringendsten benötigt wird.

Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten am 14.10.2016 Eckpunkte beschlossen, mit denen die Finanzbeziehungen und der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern vom Jahr 2020 an neu geregelt werden sollen. Anlass ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999, in dem der bisherige Finanzausgleich nur noch bis zum Jahr 2019 für zulässig erklärt worden ist. In den Eckpunkten für eine Reform hatten sich die Regierungschefs von Bund und Ländern unter anderem darauf verständigt, dass der Bund vom 01.01.2021 den Bau, Ausbau und den Erhalt der Autobahnen übernimmt. Zu diesem Zweck ist beschlossen worden, eine Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen zu gründen. Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 in zweiter und dritter Lesung die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft und des Fernstraßen-Bundesamts beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetzespaket anschließend zugestimmt.

Die IGA wird laut Bundesfernstraßengesetz "alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Bundesfernstraßen zusammenhängenden Aufgaben" übernehmen. Damit ist die neu gegründete GmbH für Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung ab Januar 2021 zuständig. Alleiniger Gesellschafter der IGA ist der Bund. Laut Grundgesetz darf er seine Gesellschaftsanteile auch nicht verkaufen. Eine Privatisierung der Autobahnen wie in Italien scheidet somit in Deutschland aus.

Die Zentrale der neuen Gesellschaft befindet sich in Berlin. Zudem wird es demnächst zehn Niederlassungen geben, die sich im gesamten Bundesgebiet verteilen sollen. Den Niederlassungen werden 30 dauerhafte sowie elf temporäre Außenstellen zur Betreuung laufender Projekte zugeordnet. Vorgesehen sind des Weiteren mindestens 185 Betriebsdienst-Standorte, 42 Fernmeldemeistereien sowie Verkehrs- und Tunnelleitzentralen.

Zu den Hauptaufgaben des FBA gehört ab 2021, dass sie als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde in Planfeststellungsverfahren für Autobahnprojekte zuständig ist. Der Hauptsitz wird in Leipzig sein. Zudem wird das FBA bis zu vier weitere Standorte haben. Drei davon stehen laut Regierung bereits fest: Bonn, Gießen und Hannover.

Die IGA kann nicht nach Belieben Autobahnen bauen oder sanieren. Sie ist dabei – wie bisher die Auftragsverwaltungen der Länder auch – an den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen gebunden, mit dem der Bund den Bundesverkehrswegeplan gesetzlich verankert. Der Bedarfsplan ist eine Anlage des "Gesetzes über den Ausbau für die Bundesfernstraßen" und damit Grundlage für die Planung, Priorisierung und den Bau der Bundesfernstraßen.

Die IGA erhält die Einnahmen aus der Lkw- und später auch aus der Pkw-Maut für Autobahnen zweckgebunden über den Bundeshaushalt: Geld, das auf der Straße eingenommen wird, wird so auch wieder in die Straße investiert. Gegebenenfalls wird die IGA weitere Mittel aus dem Bundeshaushalt erhalten. Kredite am Markt darf sie nicht aufnehmen.

Wie die Bundesregierung mitteilt, verlieren die Länder aber nicht jegliche Zuständigkeit für die Bundesstraßen. Es bleibe hier bei der Auftragsverwaltung durch die Länder. Die Länder würden die Bundesstraßen weiterhin im Auftrag des Bundes planen, bauen, betreiben und erhalten. Der Bund werde weiterhin die Zweckausgaben für diese Straßen tragen. Auf Antrag eines Landes könnten allerdings die Bundesstraßen, die im Gebiet dieses Landes liegen, auch in Bundesverwaltung übergehen und lägen dann im Zuständigkeitsbereich der IGA und des FBA.

Öffentlich-private Partnerschaften seien weiterhin möglich, so die Regierung. Private dürften allerdings bei Planung, Bau, Betrieb, Erhalt und Finanzierung von Autobahnen oder sonstigen Bundesfernstraßen nur einbezogen werden, wenn sich der Vertrag auf einzelne Vorhaben mit einem Gesamtumfang von bis zu 100 Kilometern erstreckt. Mehrere Vorhaben dürften nicht miteinander verbunden werden. Eine Beteiligung Privater im Rahmen von ÖPP-Projekten, die das gesamte Autobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen, sei ausgeschlossen.

Gemeinsam mit den Ländern werde in der Übergangszeit verstärkt auf die Belange der 15.000 Beschäftigten geachtet, betont die Bundesregierung. Die Beschäftigten der Länder, die bisher für Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der Autobahnen zuständig waren, sollen die gleichen Aufgaben in den neuen Strukturen beim FBA und bei der IGA fortführen. Das Standortkonzept sei extra so gestaltet worden, dass ihr weiterer Einsatz grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort erfolgen kann.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.