Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für A 33 Lückenschluss

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Umweltverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 9. Juni 2011 zum Bau der A 33 in Halle und Borgholzhausen zurückgewiesen.

Damit kann mit dem Bau der noch fehlenden 12,6 Autobahnkilometer zur Schließung der A 33-Lücke begonnen werden. Der erste Spatenstich in Halle ist noch in diesem Jahr geplant. In Steinhagen ist die A 33 seit 2009 in Bau. Der Bielefelder Abschnitt bis zum Ostwestfalendamm wird am 5. Dezember 2012 für den Verkehr freigegeben.

Die Baukosten für den Abschnitt Halle-Borgholzhausen werden mit 129,7 Mio. Euro veranschlagt. Geplant sind 38 Brückenbauwerke, darunter sechs sogenannte Grünbrücken. Im Steinhagener Abschnitt werden lediglich 20 Brücken entstehen. Er ist mit 7,9 km Länge auch deutlich kürzer. Der in 5 1/2 Jahren gebaute Bielefelder Abschnitt ist 6,4 km lang und umfaßt 23 Brückenbauwerke.

Mit der Fertigstellung des Haller Abschnitts und damit mit der Schließung der Autobahnlücke ist erst nach 2020 zu rechnen.

Weitere Informationen im Internet zu der Entscheidung finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichtes unter www.bundesverwaltungsgericht.de .

 

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