Rechnungsprüfungsausschuss mit langer Tagesordnung

Am 3. September befasste sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Gemeinde Steinhagen mit den Ergebnissen der Prüfung der Haushaltswirtschaft der Gemeinde Steinhagen durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen und der Jahresrechnung 2017.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat mehrere Monate lang die Finanzsituation der Gemeinde Steinhagen und Erträge und Aufwendungen insbesondere in den Bereichen Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze, Sportstätten und Verkehrsflächen untersucht. Der Prüfungsbericht wurde auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen unter www.steinhagen.de mit der Einladung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses veröffentlicht.

Während die Gemeindeprüfungsanstalt Steinhagen im Vergleich zu anderen Kommunen eine gute finanzielle Ausgangslage bescheinigt, werden die überdurchschnittlich hohen Aufwendungen für Bildung, Sportanlagen und Spielplätze kritisiert und Möglichkeiten zur Ertragssteigerung oder Aufwandsreduzierung aufgezeigt.

"Steinhagen ist ein bildungsfreundlicher Schulträger und eine zertifiziert familiengerechte Kommune, der gute Spielplätze und ein breites Sportangebot wichtig sind. Es ist daher politisch gewollt und für mich nachvollziehbar, dass wir in diesen Bereichen höhere Aufwendungen haben als andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen", so Bürgermeister Klaus Besser.

Eine vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat außerdem die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Steinhagen geprüft. Das Jahresergebnis ist zwar besser als Anfang 2017 vorausgeplant, trotzdem schließt das Jahr 2017 insbesondere aufgrund von geringeren Gewerbesteuererträgen mit einem Defizit ab, das allerdings aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. "2018 rechne ich mit einem besseren Jahresergebnis", so Bürgermeister Klaus Besser unter Hinweis auf den dem Rat im Juli vorgelegten Finanzstatusbericht für das laufende Haushaltsjahr.

Der Ausschuss hat dem Rat einstimmig empfohlen, das Jahresergebnis 2017 festzustellen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen. Die abschließende Entscheidung trifft der Rat am 26.09.2018.

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