Kommunen fordern Land beim Thema Inklusion

Die Kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben das Land aufgefordert, sich stärker als bisher mit dem Thema der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung (Inklusion) auseinanderzusetzen.

"Auch in Steinhagen werden wir uns im Rahmen der Schulentwicklungsplanung damit befassen müssen, ob und wenn ja an welchen unserer Schulen gemeinsamer Unterricht ermöglicht wird", so Bürgermeister Klaus Besser. Bisher besuchen Kinder mit Behinderungen Förderschulen außerhalb Steinhagens oder nehmen am Gemeinsamen Unterricht in der Grundschule Künsebeck oder der Hauptschule Halle teil.

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben die Landesregierung nachdrücklich aufgefordert, umgehend die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung künftig ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung wahrnehmen können. „Das Ziel der Inklusion im Schulbereich, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ist, ist gut und richtig. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn das Land die Inklusion endlich im Schulgesetz rechtlich verankert und im Landeshaushalt alle mit der Umsetzung verbundenen Kosten berücksichtigt.“ Das sagten Dr. Stephan Articus, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Nordrhein-Westfalens, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, anlässlich der Landtagsanhörung am 24. Januar zum Landeshaushalt 2012.

Den Städten, Kreisen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seien in Sachen Inklusion die Hände gebunden. Die Geschäftsführer mahnten: „Das Land muss auch finanziell zu seiner Verantwortung stehen. Der Aufbau eines flächendeckenden, unabhängigen Beratungsangebotes unter Beteiligung der Schulträger ist notwendig. Dabei müssen zudem der pädagogische Rahmen geregelt, Rechtsansprüche geklärt sowie Finanzierungsregelungen für ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der Inklusion im Schulbereich getroffen werden.“ Hierzu gehöre insbesondere die Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung des Landes für das erforderliche Personal wie unter anderem Integrationshelfer, Therapeuten und Sozialpädagogen, die für eine erfolgreiche Inklusion unverzichtbar seien. In jedem Fall seien für alle zusätzlichen finanziellen Aufwendungen, die sich in Form von Barrierefreiheit, spezifischer Ausstattung, Schülerbeförderung und Ergänzungspersonal ausdrücken, die Konnexitätsregelungen in der Landesverfassung respektive im Konnexitätsausführungsgesetz anzuwenden. Die weitere Aus- und Fortbildung von Lehrkräften, die Sicherstellung des benötigten Personals, die Gestaltung der Schulen - kurzum: die Finanzierung - liege in der Verantwortung des Landes und nicht in der einzelner Kommunen.

Die Steinhagener SPD wird sich in einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung am Montag, 19. März 2012, um 19 Uhr in der Begegnungsstätte Alte Feuerwehr in Amshausen mit der Thema befassen. Erwartet wird die SPD-Landtagsabgeordnete Elisabeth Veldhues als Referentin und Expertin zu Bildungs- und Inklusionsfragen.

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