Ab 2012 wird der Bezug von Kindergeld für Kinder in Ausbildung erleichtert. Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Einkommensprüfung entfällt.
Somit sind alle Kinder, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wieder kindergeldberechtigt, auch wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bis 2011 war eine aufwändige Einkommensprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Erst wenn bestimmte jährliche Einkommensgrenzen (2011: 8004 €) unterschritten wurden, wurde - oft rückwirkend für ein Jahr nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides - Kindergeld bewilligt. Ab 2012 ist die Zahlung wieder monatlich möglich.
"Endlich wird auch mal Bürokratie abgebaut. Gerade an dieser Stelle eine familienfreundliche Maßnahme des Bundes", freut sich Bürgermeister Klaus Besser. Weitere Informationen im Internet und ein ausführliches Merkblatt zum Kindergeld zum Download finden Sie unter www.arbeitsagentur.de .