Das Landeskabinett von Nordrhein-Westfalen hat sich am 8. November für eine Abschaffung der bisherigen Zweiklassen-Gesellschaft bei der Schülerbeförderung ausgesprochen.
Nach der noch gültigen Schülerfahrkostenverordnung hatten Schülerinnen und Schüler der Oberstufe eines Gymnasiums in der 10. Jahrgangsstufe erst Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten, wenn sie weiter als 5 km von der Schule entfernt wohnten. Schülerinnen und Schüler der anderen Schulformen erhielten hingegen schon bei einer Entfernung von 3,5 km ein kostenloses Schulwegticket.
Mit dieser Ungleichbehandlung soll demnächst Schluss sein. Die Schülerfahrkostenverordnung wird entsprechend geändert. Landesweit entstehen den Kommunen als Schulträger dadurch Mehraufwendungen in Höhe von 6 Mio. €, die jedoch vom Land in vollem Umfang ersetzt werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Neuregelung begrüßt.
Die alte Regelung hatte bei vielen Eltern für Unmut gesorgt und zu Klagen vor den Verwaltungsgerichten geführt. Die Rechtsprechung war bisher nicht einheitlich. Jetzt sorgt die Landesregierung für Klarheit im Sinne der Schülerinnen und Schüler und Eltern. "Auch für uns ist die Neuregelung einfacher", so Bürgermeister Klaus Besser. "Die Schülerfahrkostenverordnung hätte schon mit Einführung des G8 an den Gymnasien angepasst werden müssen, um Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Die alte Regelung stieß bei vielen Betroffenen auch in Steinhagen auf völliges Unverständnis".