Das am 27. Oktober vom Deutschen Bundestag beschlossene Kinderschutzgesetz verschärft die Standards im Bereich der Jugendhilfe. Die Kommunen befürchten daher erhebliche Mehrbelastungen.
"Steinhagen würde es indirekt über die an den Kreis abzuführende Jugendamtsumlage treffen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Wieder einmal führt der Bundesgesetzgeber Regelungen ein, die ja inhaltlich durchaus zu begrüßen sind, vergißt aber die finanziellen Folgen abschließend zu regeln".
Von besonderer Bedeutung sind die finanziellen Fragen des Gesetzentwurfs. In zahlreichen Regelungen werden neue Verfahrens- und Personalstandards gesetzt, die insbesondere an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtet sind. Zudem werden die Aufsichts- und Kontrollpflichten der Jugendämter erweitert. Durch die nunmehr konstitutiven Bestimmungen im jeweiligen Landesrecht werden Landkreise, kreisfreie Städte und teilweise auch kreisangehörige Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit neuen Aufgaben betraut. Die Bundesländer trifft daher die Pflicht, die Kostenfolgen der neuen Aufgaben über die verfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen auszugleichen.
Von den seitens des Bundes bezifferten Mehrkosten in Höhe von im Jahr 2012 119 Mio., ab 2014 94 Mio. Euro jährlich wollte der Bund zudem ausschließlich für die Etablierung der sog. Familienhebammen und hierfür nur zeitlich befristet auf vier Jahre 30 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Neben der Frage der Auskömmlichkeit dieser Mittel stand zu befürchten, dass nach Auslaufen der befristeten Bundesfinanzierung eine kommunale Verstetigung erwartet wird und damit letztlich Erwartungen geweckt werden, die nicht finanzierbar sind. Daher spielt zwischen Bund, Ländern und Kommunen insbesondere der Finanzierungsaspekt eine wichtige Rolle. Ein Bundeskinderschutzgesetz ohne hinreichende finanzielle Kostenregelungen zwischen Bund und Ländern und anschließend zwischen den Ländern und den betroffenen Kommunen wird keinen durchschlagenden Erfolg haben können.
Der Bundesrat als Vertretung der Länder hatte dem Gesetz unter anderem wegen der streitigen Finanzierung nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen, in dem am 14. Dezember eine Einigung erfolgte. Die überwiegenden Kosten trägt jetzt dauerhaft der Bund. Die Kommunalen Spitzenverbände fordern, dass die Länder die verbleibenden Restbeträge tragen und die zusätzlichen Kosten nicht auf die Kommunen abwälzen.