Landschaftsverband zahlt für Behinderte

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe wendet jährlich über 2 Mrd. Euro für die Behindertenhilfe auf. Die Tendenz ist in den nächsten Jahren weiter steigend.

80 Prozent des insgesamt 2,45 Mrd. Euro umfassenden Etats werden für die Betreuung und Unterbringung von Menschen mit Behinderung aufgewendet. Bund und Länder beteiligen sich nicht an den ständig steigenden Kosten. Der Landschaftsverband finanziert sich überwiegend über eine Umlage (Landschaftsumlage), die von den Kreisen und kreisfreien Städten aufzubringen ist. Die Kreise refinanzieren sich ihrerseits über die Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden an den Kreis zu zahlen ist.

"Steinhagen wird 2012 über 15 Mio. €, 3013 über 16 Mio. € jährlich an den Kreis Gütersloh abführen müssen. Das entspricht fast unseren gesamten Gewerbesteuereinnahmen", so Bürgermeister Klaus Besser.

Diese bundesweite Tendenz wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen. Derzeit sind ca. 70 % der Menschen mit Behinderung, die Wohnhilfen z.B. für eine eigene Wohnung beanspruchen, jünger als 50 Jahre. Das bedeutet, dass diese Menschen auch aufgrund der steigenden Lebenserwartung über eine lange Zeit hinweg unterstützt werden müssen. Ca. 14.000 Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, leben im Bereich des Landschaftsverbandes noch bei ihren Eltern und beziehen daher keine Wohnhilfen. Die betreuenden Eltern kommen aber zunehmend in ein Alter, in dem sie die Betreuung nicht mehr leisten können und daher Angebote von Sozialleistungsträgern in Anspruch nehmen müssen. Aufgrund des medizinischen Fortschritts steigt der Anteil der Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen und damit deren Förderbedarf. Zudem steigt die Anzahl der älter werdenden und pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung. Auch hier wirkt sich also der demographische Wandel bereits aus und wird sich weiter verstärken.

Der Landschaftsverband setzt, um die Kostenexplosion in Grenzen zu halten, verstärkt auf den Grundsatz "ambulant vor stationär". Zunehmend sollen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit erhalten, statt in stationären Einrichtungen ambulant betreut zu wohnen. Eine solche Einrichtung mit 24 Wohnungen ist auch in Steinhagen an der Bahnhofstraße entstanden. Eine Entlastung kann außerdem bei pflegebedürftig werdenden Menschen durch die Pflegeversicherung eintreten.

"Insgesamt werden die Ausgaben aber jährlich weiter deutlich ansteigen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Bund und Länder müssen sich daher auf Dauer an den Kosten der Behindertenhilfe beteiligen, sonst sind die Kommunen in Deutschland bald pleite".

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