Erhöhung der Grunderwerbsteuer

Das Land Nordrhein-Westfalen wird zum 1. Oktober 2011 die Grunderwerbsteuer erhöhen. "Die Gemeinde verzeichnet bereits eine erhöhte Nachfrage nach Wohnbau- und Gewerbegrundstücken", so Bürgermeister Klaus Besser.

Zum 1.10.2011 wird der Steuersatz nach dem Vorbild anderer Bundesländer von bisher 3,5 % auf 5 % erhöht. Dies geht aus einem Gesetzentwurf von SPD, Linken und Grünen hervor, der am 19. Mai in erster Lesung im Landtag und am 28. Juni im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages beraten und vor der Sommerpause verabschiedet wurde. Beim Kauf eines Hauses für 200.000 € bedeutet dies eine steuerliche Mehrbelastung von 3.000 €. Das Protokoll der Beratungen ist im Internet unter www.landtag.nrw.de veröffentlicht. Für Erwerbsvorgänge nach dem 01.10.2011 gilt der erhöhte Steuersatz. "Es empfiehlt sich also, geplante Grundwerbsvorgänge bis zum 30.09.2011 beurkunden zu lassen", so Bürgermeister Klaus Besser. 

Die Steuererhöhung wurde von verschiedenen Interessenverbänden abgelehnt. Sie soll die Verschuldung des Landeshaushalts begrenzen. 4/7 des Aufkommens der Grunderwerbsteuer werden in Nordrhein-Westfalen über den allgemeinen Steuerverbund an die Kommunen weitergeleitet, 3/7 verbleiben beim Bund. Die Gemeinde Steinhagen wird von der Steuererhöhung kaum provitieren, da sie aufgrund ihrer Finanzkraft seit 1989 keine allgemeinen Landeszuwendungen erhält. Lediglich über die Landschaftsverbandsumlage und Kreisumlage könnte sich indirekt ein positiver Effekt ergeben.

Über Grundstücksverkäufe vor dem 01. Oktober werden der Haupt- und Finanzausschuss am 15. September und der Rat am 28. September beraten und entscheiden.

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