Der Planfeststellungsbeschluss über den Bau der A 33 zwischen Halle und Borgholzhausen (Teilabschnitt 7.1) vom 9. Juni 2011 wird in der Zeit vom 12. bis 26. September auch im Steinhagener Rathaus öffentlich ausliegen.
Damit beginnt ab 27. September die einmonatige Klagefrist. Bis zum 26. Oktober kann Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Die genauen Orte und Zeiten der öffentlichen Auslegung sind auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen bekanntgemacht (www.steinhagen.de). Der Planfeststellungsbeschluss liegt auch in den Rathäusern von Halle, Borgholzhausen und Versmold ab 12. September öffentlich aus.