Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat die Stichwahlen bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen wieder eingeführt. Das Kommunalwahlgesetz wurde am 4. Mai geändert.
Die CDU/FDP-Koalition hatte in der letzten Wahlperiode die Stichwahlen abgeschafft. Dies hatte bei der letzten Kommunalwahl 2009 dazu geführt, dass in Nordrhein-Westfalen Landräte und Bürgermeister mit einfacher Mehrheit in einem Wahlgang gewählt werden konnten. In einigen Kommunen und Kreisen, z. B. in Kalletal (Kreis Lippe), führte dies dazu, dass Bürgermeister nur mit rd. 1/3 der abgegebenen Wählerstimmen gewählt wurden.
Die jetzt von der Rot-Grünen Landesregierung vorgeschlagene und von der Landtagsmehrheit wieder eingeführte Stichwahl erfordert einen zweiten Wahlgang innerhalb von 2 Wochen, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Bei der Stichwahl müssen sich die beiden Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl aus dem ersten Wahlgang erneut dem Votum der Wähler stellen.
"So ist gewährleistet, dass Amtsinhaber mindestens von mehr als 50 Prozent der Wähler unterstützt werden", so Klaus Besser. "Dies stärkt das Amt des Landrats oder des Bürgermeisters".
Klaus Besser wurde bisher immer im ersten Wahlgang gewählt. 1999 erzielte er 59 %, 2004 65 % und 2009 74 % der Wählerstimmen.
Die gesetzliche Neuregelung gilt ab sofort, also auch bei möglicherweise notwendigen Nachwahlen, wenn Amtsinhaber aus dem Amt ausscheiden.
In Kalletal ist nach wie vor streitig, ob die Bürgermeisterwahl 2009 rechtmäßig war. Gerichtsverfahren sind anhängig. Offen ist daher, ob es hier zu einer Nachwahl kommt.