Gerichte entscheiden über Gemeinschaftsschulen

Jetzt entscheiden die Gerichte über die Zukunft der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Mit einer Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts des Landes in Münster wird im Mai oder Juni gerechnet.

Die Landesregierung wird nach zwei sich widersprechenden Beschlüssen der Verwaltungsgerichte Aachen und Arnsberg zur Errichtung von Gemeinschaftsschulen eine Klärung beim Oberverwaltungsgericht in Münster herbeiführen. Dies erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am 12. April in Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat am 8. April in zwei Eilverfahren auf Antrag der Nachbargemeinden Attendorn und Lennestadt entschieden, dass deren Klagen gegen die Errichtung einer Gemeinschaftsschule in Finnentrop im Rahmen des Schulversuchs "aufschiebende Wirkung" haben. Damit wurde die vom Schulministerium angeordnete sofortige Vollziehung der Genehmigung aufgehoben. Über die Klagen im Hauptsacheverfahren ist damit aber noch nicht entschieden worden.

Die Landesregierung wird gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Arnsberg Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht Aachen im Februar. Dieses hatte die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Bezug auf die Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule in Blankenheim/Nettersheim gebilligt und § 25 Abs. 1 Schulgesetz als ausreichende Rechtsgrundlage für den Schulversuch Gemeinschaftsschule angesehen. Das Verwaltungsgericht Arnsberg vertritt die Auffassung, dass eine ausreichende Rechtsgrundlage nicht gegeben sei. Die entscheidende Frage ist, ob der Modellversuch durch das Schulgesetz gedeckt ist oder nicht.

„Dies muss in der nächsthöheren Instanz, vor dem Oberverwaltungsgericht, geklärt werden“, so Schulministerin Löhrmann. Ihr Haus werde nun die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster vorbereiten und einreichen. Für die Finnentroper Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass voraussichtlichnoch vor den Sommerferien Klarheit darüber bestehen wird, ob die Einrichtung der Gemeinschaftsschule in Finnentrop rechtlich zulässig ist und die Schule wie geplant an den Start gehen kann.

Informationen zur Gemeinde Finnentrop und zur geplanten Perspektivschule finden Sie im Internet unter www.finnentrop.de .

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