Gleich über zwei neue Bebauungspläne für Wohnbaugrundstücke hat der Bauausschuss in seinen Sitzungen am 14. April 2011 und am 15. März 2012 beraten.
Der Bauausschuss empfahl im April 2011 dem Rat einstimmig die Aufstellung der Bebauungspläne. Der Rat hat am 15. Juni 2011 einstimmig diese Beschlüsse bestätigt. Am 30. Juni wurden die ersten Entwürfe im Bauausschuss in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Jetzt wurden die Pläne weiter überarbeitet und werden in öffentlicher Sitzung am 15. März 2012 erneut beraten.
Zum einen hat die Gemeinde Steinhagen im März 2011 bereits seit vielen Jahren im Flächennutzungsplan verankerte Wohnbauflächen am Hilterweg zwischen Upmannsiedlung und dem Neubaugebiet König in Größe von rd. 2 ha erwerben können. Die Verwaltung schlug dem Bauausschuss und Rat vor, für dieses Gebiet jetzt einen Bebauungsplan aufzustellen.
Diese Empfehlung galt auch für den zweiten Bebauungsplan. Es liegt ein Antrag einer Eigentümergemeinschaft und eines Bauträgers vor, südlich der Osterfeldstraße/östlich der Cottbuser Straße innerhalb der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen ein neues Baugebiet in Größe von rd. 2,3 ha zu entwickeln.
Nach der Entscheidung des Rates wurden erste Planentwürfe von einem Planungsbüro entwickelt und am 30. Juni 2011 im Ausschuss vorgestellt. Zahlreiche Zuhörerinnen und Zuhörer verfolgten die Sitzung. "Nach dem Baugesetzbuch ist das Aufstellungsverfahren öffentlich und alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die Pläne einzusehen und Bedenken und Anregungen zu äußern", so Bürgermeister Klaus Besser. Von dieser Möglichkeit haben viele Bürgerinnen und Bürger inzwischen Gebrauch gemacht.
In einem weiteren Plangebiet, im Bereich des Bebauungsplanes Dieckmann an der Langen Straße, soll eine Planänderung erfolgen. Die ersten Entwürfe fanden im Januar nicht die Zustimmung des Ausschusses, so dass jetzt am 14. April erneut über Alternativen beraten wurde. Letztlich verständigte man sich einvernehmlich auf die ersten Entwürfe aus Januar, die den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt wurden. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgetragen. Die betroffenen Grundstücke stehen im Eigentum der Gemeinde Steinhagen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung lag vom 10.10.2011 bis 10.11.2011 im Rathaus öffentlich aus. Bedenken wurden nicht vorgetragen. Der Satzungsbeschluss wurde am 14. Dezember 2011 vom Rat vertagt, da zunächst die Kindertagesstättenbedarfsplanung ab 2013 durch den Kreis Gütersloh abgewartet werden soll. Mit einer Entscheidung des zuständigen Jugendhilfeausschusses des Kreises wird am 13. März 2012 gerechnet.
Am 15. März 2012 wurden die Beratungen zu den übrigen Bebauungsplänen im Bauausschuss wieder aufgegriffen. Der Bauausschuss hat empfehlende Beschlüsse für den Rat gefasst, die dieser am 28. März 2012 bestätigt hat. Die Planverfahren werden jetzt fortgesetzt.