Das Jahr 2011 muss dafür genutzt werden, die Finanzen der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf eine stabile Grundlage zu stellen. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW auf seiner Sitzung am 24. Februar in Düsseldorf gefordert.
In diesem Jahr laufen viele Reformvorhaben zusammen: Die Neufassung des Kommunalen Finanzausgleichs, die Nachberechnung der Kosten für den Ausbau der Krippenplätze, der Stärkungspakt Stadtfinanzen sowie eine Entscheidung zur Gemeindefinanzierung auf Bundesebene. „Und alles kann nur gelingen, wenn der Bund in einem Bereich einlenkt: bei der Übernahme von Sozialkosten“, machte der Präsident des NRW-Städte- und Gemeindebundes, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer (CDU) deutlich. Die Bereitschaft des Bundes, schrittweise die Grundsicherung im Alter zu übernehmen, sei in dieser Hinsicht ein erster richtiger Schritt. Weitere müssten folgen.
Bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs müssten die seit 2010 vorliegenden Erkenntnisse der ifo-Kommission über die unterschiedlichen Belastungen der Städte und Gemeinden umgesetzt werden. Der kommunale Finanzausgleich müsse fair, zielsicher, transparent und gerecht ausgestaltet sein. Dies setze voraus, dass die Bedürfnisse der kreisfreien wie auch der kreisangehörigen Kommunen angemessen berücksichtigt würden. Nicht nur die Ermittlung des Bedarfs, sondern auch die Ermittlung der zugrunde gelegten Steuerkraft hätten sich an der Realität zu orientieren, sagte Ruthemeyer.
Dabei müssten die besonderen Belastungen von Gemeinden mit großer Gemarkung über einen Flächenansatz berücksichtigt werden. Denn in zahlreichen Aufgabenfeldern entstünden im ländlichen Raum aufgrund geringer Einwohnerdichte und großer Flächen erhebliche zusätzliche Kosten - etwa bei Straßen, Landschafts- und Naturschutz, ÖPNV, Schülerbeförderung, Veterinärwesen, Wasserwirtschaft oder Feuerwehr- und Rettungswesen.
Gerade deshalb sei die von der Landesregierung geplante Anpassung der Grunddaten als isolierte Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen. „Es ist nicht akzeptabel, dass das Land die größtenteils abgeschlossenen Haushaltsberatungen der Kommunen dadurch entwertet, dass ohne Vorwarnung und akute Notwendigkeit die Zuweisungen an die kreisangehörigen Kommunen um 135 Mio. Euro gekürzt werden“, legte Ruthemeyer dar. Mehr als 260 Städte und Gemeinden in NRW hätten durch die Grunddatenanpassungen Einnahmeverluste zu verkraften.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach Hartz IV in einer Kommune sei - isoliert betrachtet - kein tauglicher Parameter zur Abbildung sozialer Lasten. Der soziale Aufwand in den Kommunen werde vor allem geprägt durch vier Aufwandsblöcke: Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose, Eingliederungshilfe für Behinderte, Grundsicherung für Erwerbsunfähige und Alte sowie Jugendhilfe. „Das Abstellen auf einen einzelnen Indikator trägt diesem komplexen Zusammenhang keinesfalls Rechnung und birgt die Gefahr von Fehlanreizen“, erläuterte Ruthemeyer. Deshalb müsse man, um den Sozialaufwand möglichst genau abzubilden, auf weitere Parameter zurückgreifen. Denkbar seien die Zahl der behinderten Menschen, die Zahl der über 65-Jährigen oder die Zahl der Kinder und Jugendlichen in einer Kommune.
Grundvoraussetzung für einen tragfähigen kommunalen Finanzausgleich sei jedoch, dass die zu verteilende Masse insgesamt ausreiche. Sie müsse die Kommunen in die Lage versetzen, die ihnen übertragenen Aufgaben wirtschaftlich zu erfüllen. „Solange dies nicht gewährleistet ist, kann auch die Suche nach einem gerechten Verteilungssystem nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen, weil letztlich immer nur der Mangel verteilt wird“, merkte Ruthemeyer an.