Im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Sozialgesetzbuches II, besser bekannt unter Hartz IV, ist eine Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss erfolgt.
In den Verhandlungen von Bundesregierung, Ländern und Bundestagsfraktionen im Streit um die Hartz IV-Regelsätze ist in der Nacht zum 21.02.2011 eine Verständigung für den am 22.02.2011 anstehenden Vermittlungsausschuss und die am Freitag (25.02.) stattfindenden Sitzungen von Bundestag und Bundesrat erzielt worden, und zwar im Wesentlichen mit folgenden Punkten:
- Der Regelsatz steigt zum 1. Januar 2011 um 5 Euro, am 1. Januar 2012 um weitere 3 Euro unabhängig von den notwendigen Anpassungen auf Grund der Preis- und Lohnentwicklung.
- Der Bund stellt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets für 2011, 2012 und 2013 zusätzlich 400 Mio. € pro Jahr für Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horten zur Verfügung.
- Das Bildungs- und Teilhabepaket wird über eine zusätzliche Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft in Höhe von 1,2 Mrd. € auf der Basis der Ist-Kosten des Vorjahres abgerechnet.
- Der Bund übernimmt zur Entlastung der Kommunen schrittweise bis 2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (2012: 45%; 2013: 75%; ab 2014: 100%), und zwar ohne sachfremde Verknüpfungen.
- Der Mindestlohn für die Zeit- und Leiharbeit wird nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz durch Festsetzung des jeweiligen tariflichen Mindestlohns als absolute Lohnuntergrenze geregelt; für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Weiterbildung werden Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz auf den Weg gebracht.
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen hat sich bereits am 24. Februar mit der aktuellen Situation beim SGB II-Gesetzgebungsverfahrens befasst.