13 Gemeinschaftsschulen in NRW

13 von insgesamt 19 beantragten Gemeinschaftsschulen werden in Nordrhein-Westfalen zum nächsten Schuljahr im Sommer 2011 starten können.

Das Modellvorhaben ist zunächst auf 6 Jahre angelegt und soll wissenschaftlich begleitet werden. Neben der bereits genehmigten Gemeinschaftsschule, der Profilschule Ascheberg, erfüllen die Anträge aus folgenden Kommunen die Voraussetzungen für die Genehmigung:

Bad Honnef, Billerbeck, Blankenheim/Nettersheim, Bochum, Bornheim, Burbach, Finnentrop, Kalletal, Stadt Köln (2x), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade, Rheinberg, Sprockhövel.
In Langenberg wird somit die erste Gemeinschaftsschule im Kreis Gütersloh entstehen. Zwei Anträge (1x Köln, Altenbeken) konnten zum kommenden Schuljahr nicht genehmigt werden.

10 der zukünftigen Gemeinschaftsschulen werden aus 2 bestehenden Schulen (Real- und Hauptschulen) entstehen, 6 aus einer bestehenden Hauptschule und eine aus einer bestehenden Verbundschule (Langenberg).

Die pädagogischen Konzepte sind sehr vielfältig. Die überwiegende Zahl der künftigen Gemeinschaftsschulen möchten nach Mitteilung des Ministeriums auch über die Klassen 5 und 6 hinaus integriert arbeiten, das bedeutet, dass sie binnendifferenziert arbeiten. Zwei Schulen (Lippetal und Blankenheim/Nettersheim) arbeiten kooperativ. Sie unterrichten die Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 nach schulformbezogenen Bildungsgängen getrennt. 5 Schulen (Burbach, Sprockhövel, Bad Honnef, Ascheberg und Billerbeck) werden teilintegriert arbeiten, was bedeutet, dass sie in ausgewählten Fächern gemeinsam unterrichten und in anderen Fächern differenziert nach Schulformen oder sie werden zu einem späteren Zeitpunkt nach schulformbezogenen Bildungsgängen differenzieren.

Eine eigene Oberstufe können 2 künftige Gemeinschaftsschulen einrichten (Lippetal, Rheinberg). Alle anderen werden mit den Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen und/oder Berufskollegs kooperieren. 5 Schulen verfügen über 2 Standorte (Lippetal, Neuenrade, Burbach, Bochum und Ascheberg). Alle Schulen nutzen die vorhandene Gebäudesubstanz. 

Gemeinschaftsschulen müssen mindestens dreizügig sein. Rheinberg und Blankenheim/Nettersheim planen sogar sechszügige Gemeinschaftsschulen. Inzwischen liegen dem Ministerium schriftliche Interessenbekundungen von über 40 Schulträgern vor, die zum Schuljahr 2012/2013 eine Gemeinschaftsschule einführen wollen.

In Sprockhövel und zwei weiteren Kommunen reichten die Anmeldezahlen für die Gemeinschaftsschule nicht aus. Die Genehmigung der Gemeinschaftsschule Finnentrop wurde nach Klagen der Nachbarkommunen Attendorn und Lennestadt vom Oberverwaltungsgericht in Münster aufgehoben. In Blankenheim/Nettersheim reichten die Anmeldezahlen für die genehmigte Schule mit 6 Zügen nicht aus.

In Steinhagen wird zurzeit die Einführung einer Gemeinschaftsschule ab Schuljahresbeginn 2012/2013 diskutiert. Nachdem das Oberverwaltungsgericht weitere landesweite Modellversuche wegen der fehlenden Rechtsgrundlage im Schulgesetz eine Absage erteilt hat wird jetzt eine Änderung des Schulgesetzes erwogen. Gespräche zwischen den Parteien im Landtag werden hierzu geführt.

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