Die Festsetzung der Grundsteuer soll in Deutschland reformiert werden. Bisher werden nach einem seit Jahrzehnten bestehenden komplizierten System die Grundstückswerte vom Finanzamt ermittelt und ein Grundsteuermeßbescheid erlassen, auf dessen Grundlage die Kommunen dann die Grundsteuer unter Berücksichtigung der jeweiligen Hebesätze festsetzen.
Im Januar 2010 hatte die Finanzministerkonferenz (FMK) beschlossen, ab Herbst 2010 eine länderoffene Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der Reform der Grundsteuer beschäftigen sollte. Diese Arbeitsgruppe hat nunmehr ihren Bericht vorgelegt, wobei sich die Länder nicht auf eines der vorliegenden Reformmodelle verständigen konnten. Die FMK hat am 27. Januar 2011 beschlossen, alle vorgelegten Modelle zu verproben. An der Verprobung sollen auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt werden. Die Ergebnisse sollen bis Ende 2011 vorliegen.
Wegen der verfassungsrechtlichen Problematik fordert der Städte- und Gemeindebund, die Interssenvertretung der kreisangehörigen Kommunen in Deutschland, seit langem eine Reform der Grundsteuer. Dabei ist eine zügige Reform umso dringender geboten, als der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 30. Juni 2010 (AZ: II R 60/08) an der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer nur für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 ausdrücklich festgehalten hat.
Im Gespräch sind derzeit drei Reformmodelle:
Zum einen das so genannte Verkehrswertmodell, das über eine automationsgestützte Bewertung versucht, bei der Bemessung der Grundsteuer möglichst nah am Verkehrswert des Grundstücks anzusetzen. Hierzu haben die Länder Berlin, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein im Februar dieses Jahres eine Machbarkeitsstudie vorgelegt.
Dem steht das im August 2010 veröffentlichte wertunabhängige Modell der Einfach-Grundsteuer von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegenüber, wonach die Grundsteuer künftig nur noch auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen erhoben werden soll. Auf die Ermittlung von Grundstückswerten soll verzichtet werden.
Als Mittelweg zwischen den beiden anderen Modellen hat Thüringen am 25. Januar 2011 ein gebäudewertunabhängiges Kombinationsmodell vorgelegt. Dieses baut auf einer wertorientierten Boden- und einer wertunabhängigen Gebäudekomponente auf.
Im Januar 2010 hatte die FMK beschlossen, eine länderoffene Arbeitsgruppe, die sich mit der Reform der Grundsteuer beschäftigen sollte, einzusetzen. Diese Arbeitsgruppe hat im September 2010 ihre Arbeit aufgenommen. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, die vorhandenen Reformansätze zu bewerten und bis Anfang 2011 Vorschläge für das weitere Verfahren vorzulegen. Ein entsprechender Bericht wurde der FMK nunmehr vorgelegt. Darin konnten sich die Länder aber nicht auf ein Reformmodell verständigen.
Während das Bundesfinanzministerium zu der Arbeitsgruppe hinzugezogen wurde, lehnte die FMK eine Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände bisher strikt ab. Angesichts der auf der Hand liegenden kommunalen Betroffenheit ist diese Abwehrhaltung unverständlich und inakzeptabel! Daher hat sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 24. Januar 2011 an die Mitglieder der FMK gewandt und nochmals eine Beteiligung eingefordert.
Anlässlich ihrer Sitzung am 27. Januar 2011 haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder beschlossen, sich eine abschließende Festlegung auf ein Reformmodell vorzubehalten. Zunächst sollen die vorgelegten Reformmodelle verprobt werden. In die Verprobung sollen die kommunalen Spitzenverbände eingebunden werden. Ermittelt werden sollen auch die jeweils anfallenden Bürokratiekosten unter zusätzlicher Abbildung der Verwaltungskosten (Kosten des Finanzamtes und anderer Stellen bzw. der Kommune, je nach Umfang der Aufgabenzuweisung für die Grundsteuererhebung). Die Ergebnisse der Verprobung sollen bis Ende 2011 der FMK vorgelegt werden.