Am 13. September 2011 hat der Schulauschuss den Bürgermeister einstimmig beauftragt, die notwendigen Vorbereitungen für die Errichtung einer Sekundarschule in Steinhagen zu treffen. Am 18. Oktober votierte der Ausschuss mit nur einer Gegenstimme dafür, die neue Schule ab Schuljahr 2013/2014 zu errichten.
Zu den Vorbereitungen zählen die Elterninformation für alle Grundschuleltern, eine Elternbefragung, ein pädagogisches Konzept, dass mit fachlicher externer Unterstützung von den bestehenden Schulen erarbeitet werden soll, ein Raumkonzept des Schulträgers und die Beteiligung der Nachbarkommunen sowie des Kreises. "Dies muss im ersten Halbjahr 2012, die Elterninformation und Befragung nach den Sommerferien 2012 durchgeführt werden", so Bürgermeister Klaus Besser im Ausschuss im Oktober.
Am 1. März 2012 gab es in der Aula des Schulzentrums eine allgemeine Information für Grundschuleltern über die neue Schulform der Sekundarschule in Nordrhein-Westfalen. Die Gemeinde kam damit einem Wunsch der Gemeindeschulpflegschaft nach. "Außerdem erfüllte die Gemeinde damit ihre Verpflichtung nach § 23 der Gemeindeordnung, wonach die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde zu unterrichten sind", so Klaus Besser. "Bei der Einführung einer neuen Schulform handelt es sich unstreitig um eine solche wichtige Angelegenheit". Rd. 115 Eltern nutzten die Gelegenheit sich zu informieren, Fragen zu stellen und Anregungen zu geben. "Eine gute und sehr sachliche Diskussion, die zeigt, dass die Eltern großes Interesse an der Schulentwicklung und Zukunft ihrer Kinder haben", so Klaus Besser.
Am 13. April 2011 stand die Schulentwicklungsplanung zuletzt auf der Tagesordnung im Rat. Eine Entscheidung wurde vertagt. Es sollten die Ergebnisse der NRW-Bildungskonferenz und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Gemeinschaftsschule abgewartet werden. Nachdem diese inzwischen vorliegen und es in Nordrhein-Westfalen zum Konsens zwischen SPD, CDU und Grünen über die Schulform der Zukunft gekommen ist und das Schulgesetz im Oktober geändert wurde erfolgten die neuerlichen Beratungen im Fachausschuss. Die Hauptschulen haben ihren Verfassungsrang verloren und Sekundarschulen sind als Regelschulen eingeführt worden. Weitere Informationen insbesondere zu den neuen Sekundarschulen in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums unter www.schulministerium.nrw.de im Internet.
Am 22. Februar 2011 hatte sich der Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur erstmals im Ratsaal mit der Schulentwicklungsplanung ab 2012 in der Gemeinde Steinhagen befasst. Es waren über 50 Zuhörerinnen und Zuhörer anwesend, die die öffentliche Sitzung verfolgten. Durch die drei anwesenden Dezernenten der Schulaufsicht der Bezirkregierung wurden zahlreiche Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Sowohl die sinkenden Anmeldezahlen bei der Grundschule Brockhagen als auch bei der Hauptschule, die 2011 keine Eingangsklasse mehr bilden kann, machten Entscheidungen des Schulträgers im Laufe des Jahres 2011 notwendig. Am 7. April hatte der Fachausschuss erneut über die Schulentwicklungsplanung beraten. Es gab damals drei Alternativen. Alternative 1: Die Steinhagener Hauptschule läuft aus. In Steinhagen gäbe es dann zukünftig nur noch Realschule und Gymnasium. Alternative 2: Die Gemeinde Steinhagen kooperiert mit der Stadt Halle und Steinhagener Hauptschüler würden in Halle beschult. Dies gilt dann auch für Steinhagener Realschüler, die die zweijährige Erprobungsphase nicht erfolgreich beenden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Stadt Halle an der Hauptschule festhält. Alternative 3: Steinhagen führt Realschule und Hauptschule zur Sekundarschule zusammen. Eine Kooperation mit dem Steinhagener Gymnasium ist notwendig, dass aber als eigenständige Schule bestehen bleibt. Alle Steinhagener Kinder könnten dann auch zukünftig in der Gemeinde beschult und gefördert werden.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur hatte am 7. April 2011 keine Empfehlung für eine neue Schule in Steinhagen oder eine Kooperation mit der Hauptschule Halle getroffen. "Steinhagen muss sich auf den Demographischen Wandel und die zurückgehenden Schülerzahlen sowie das sich landesweit ändernde Wahlverhalten der Eltern einstellen", so Bürgermeister Klaus Besser. "Dauerhaft haben wir nur noch rd. 150 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang, so dass neben dem Gymnasium nur noch eine dreizügige Sekundarschule existieren wird".
Im Grundschulbereich erlaubt das Schulgesetz des Landes die Bildung von Grundschulverbünden und hat die Mindestschülerzahlen für Grundschulen abgesenkt. So kann der Bestand der Grundschule in Brockhagen dauerhaft gesichert werden. Die Wiedereinführung von Schulbezirksgrenzen schloss der Ausschuss im Februar 2011 aus.
Im Bereich der weiterführenden Schulen ist die Errichtung einer Sekundarschule in Steinhagen möglich. "Der Bestand der Hauptschule und Realschule bliebe auch bei einer Änderung zunächst unberührt, da eine Sekundarschule von der 5. Jahrgangsstufe an aufgebaut würde", so Bürgermeister Klaus Besser. "Neben der Hauptschule würde aber auch die Realschule ab 2013 auslaufen. Sie dürften keine neuen Eingangsklassen bilden. Zeitweise gäbe es dann neben dem Gymnasium drei weiterführende Schulen im Schulzentrum. Insgesamt stehen ausreichend Räume für alle Schulen zur Verfügung. Wichtig ist jetzt vor allem die Meinung der Grundschuleltern, für die Anfang 2013 die Frage der Wahl der weiterführenden Schule ansteht." Eine Elterninformation und eine Elternbefragung sollen nach dem Willen des Schulausschusses nach den Sommerferien 2012 durchgeführt werden. Frühestens ab 2013 wäre dann eine Sekundarschule neben dem Steinhagener Gymnasium denkbar. "Das würde für die Zukunft das komplette Schulangebot vor Ort und alle Schulabschlüsse sichern".
Da 2011 nur 15 und somit weniger als 18 Schülerinnen und Schüler bei der Hauptschule angemeldet wurden, läuft diese ab 2011 aus. Steinhagener Kinder mussten in Nachbargemeinden oder zur Realschule ausweichen. Eine Sekundarschule, die mit drei oder vier Parallelklassen geführt werden kann, muss auch die Möglichkeit anbieten, nach 9 Schuljahren die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. "Dies wäre zum Beispiel durch eine Kooperation mit unserem Gymnasium möglich", so Klaus Besser. Theoretisch denkbar ist aber auch eine Zusammenarbeit mit einer anderen Schule, die eine Oberstufe hat (Berufskolleg, Gymnasium, Gesamtschule). Sekundarschulen haben keine eigene Oberstufe. Sie sind als Ganztagsschulen zu führen.
2011 haben 12 Gemeinschaftsschulen in Nordrhein-Westfalen als Schulversuch ihren Betrieb aufgenommen, unter anderem in Langenberg. In Herzebrock-Clarholz und Harsewinkel werden mit Schuljahresbeginn 2012 anstelle von Haupt- und Realschule Gesamtschulen eingeführt.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster den Schulversuch mit Gemeinschaftsschulen für rechtswidrig erklärt hatte, wurde eine Änderung des Schulgesetzes auf der Basis des Schulkonsenses und damit die Einführung von Sekundarschulen notwendig. "Es ist davon auszugehen, dass für das Schuljahr 2013/2014 zahlreiche Anträge bei den Bezirksregierungen eingehen. Wichtig ist ein gutes Raum- und pädagogisches Konzept", so Klaus Besser. Die Sekundarschulen erhalten wegen des höheren Differenzierungs- und Förderbedarfs Zuschläge bei der Lehrerstellenberechnung.
Erst nach dem CDU-Landesparteitag am 12. März 2011 in Siegen wurde eine einvernehmliche Änderung des Schulgesetzes und der Landesverfassung und damit die landesweite Einführung von Sekundarschulen möglich. Immerhin stand der Parteitag unter dem Motto "Jedem Kind gerecht werden - schulpolitisches Konzept der CDU Nordrhein-Westfalen". Der am 12. Januar 2011 der Presse vom Landesvorstand vorgestellte und in Siegen beschlossene Leitantrag fordert, dass jedes Kind einen Anspruch auf eine wohnortnahe weiterführende Schule hat. Die Landes-CDU verabschiedete sich damit vom langjährigen Festhalten am dreigliedrigen Schulsystem und eröffnete die Möglichkeit, ein sogenanntes "Zweisäulenmodell" nach dem Vorbild anderer Bundesländer (z.B. Schleswig-Holstein oder das Saarland) auch in Nordrhein-Westfalen einzuführen (Gymnasien und Sekundarschulen).
Sowohl Sekundarschulen als auch Schulverbünde im Grundschulbereich sind auf Landesebene und in zahlreichen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen inzwischen über alle Parteigrenzen hinweg beschlossen worden. "Auch in Steinhagen haben wir einstimmig die beste Lösung für unsere Kinder gefunden", so Bürgermeister Klaus Besser. "Ziel aller Fraktionen ist es, möglichst allen Kindern ein umfassendes Ganztagsschulangebot in Steinhagen zu bieten, dass alle Schulabschlüsse ermöglicht". Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 nehmen die ersten 42 Sekundarschulen in NRW ihren Betrieb auf.
Auch in der Nachbarstadt Versmold hatten sich bereits im Frühjahr 2011 alle Fraktionen für eine Gemeinschaftsschule ausgesprochen. Der Vorstand des CJD als Schulträger will in Versmold jetzt ebenfalls ab 2013 eine Sekundarschule einrichten. In Halle wurde am 14. April 2011 im Schulausschuss erstmals über die Schulentwicklung beraten. Hier will die Ratsmehrheit abwarten. Die FDP hält hier an der Hauptschule fest. Auch in Bielefeld gibt es in den Stadtbezirken Jöllenbeck und Senne Überlegungen zur Gründung von Sekundarschulen. In Jöllenbeck haben sich die befragten Grundschuleltern allerdings überwiegend für das Festhalten an der Realschule ausgesprochen.
Nach dem einstimmigen Votum des Steinhagener Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Kultur am 13. September 2011 für eine Sekundarschule in Steinhagen sind Verwaltung und Schulen aufgerufen, ein pädagogisches Konzept - mit externer Unterstützung - und ein Raumkonzept zu entwickeln. Am 7. Dezember 2011 hat der Ausschuss einstimmig in Abstimmung mit Haupt- und Realschule einen Berater ausgewählt. In der Planungsgruppe für die Sekundarschule sollen neben Vertretern des Schulträgers Eltern und Lehrkräfte der Grundschulen und weiterführenden Schulen mitwirken. Im Haushaltsplan 2012 sind 15.000 € für die externe Beratung veranschlagt. Der Berater, Achim Körbitz, hat sich am 8. Februar 2012 in öffentlicher Ausschusssitzung vorgestellt.
Die Schulmitwirkungsgremien (Lehrerkonferenzen, Schulpflegschaften, Schulkonferenzen) der vorhandenen vier Grundschulen und drei weiterführenden Schulen können nach dem neuen Schulgesetz beteiligt werden. Zwingend vorgeschrieben ist dies aber nicht. Notwendig ist hingegen eine zentrale Elterninformationsveranstaltung und eine Elternbefragung der Kinder der 4. und fakultativ auch der 3. Jahrgangsstufe (Grundschule). Außerdem müssen nach dem neuen Schulgesetz Stellungnahmen der Nachbarkommunen und des Kreises eingeholt werden. Nach dem endgültigen Errichtungsbeschluss durch den Rat ist ein Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung zu stellen. Mit einer Entscheidung ist im Januar 2013 zu rechnen. Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen sind dann voraussichtlich im Februar 2013.
"Auf jeden Fall ist der Elternwille für uns entscheidend. Nur wenn die Grundschuleltern eine Sekundarschule als beste Bildungschance für ihr Kind möchten, wird eine Sekundarschule in Steinhagen kommen", stellte die Schulausschussvorsitzende Sabine Godejohann in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2011 klar.
Diskutiert werden muss darüber hinaus die Zukunft der Förderschulen und der integrativen Beschulung an der Grundschule Künsebeck und der Hauptschule Halle. Nach der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland 2008 unterzeichnet hat, besteht die Verpflichtung, ein inklusives Bildungssystem (gemeinsame Beschulung aller Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf) zu verwirklichen. "Auch hier stehen wir aber erst am Anfang der Diskussion", so Klaus Besser. Nach dem Willen der Ratsmehrheit soll ab 2012 ein professioneller Schulentwicklungsplaner die Gemeinde bei diesem Prozess begleiten. Im Haushaltsplan für das Jahr 2012, der am 14. Dezember 2011 vom Rat mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde, stehen dafür 10.000 € bereit.