Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Steinhagen wurde in den zurückliegenden vier Jahren grundhaft überarbeitet. Am 2. April 2014 hat der Rat abschließend einstimmig die Änderung beschlossen.
2010 hatte der Rat die grundlegende Überarbeitung des inzwischen 10 Jahre alten Flächennutzungsplans beschlossen und ein Planungsbüro beauftragt, für die Gemeinde Vorschläge zu erarbeiten. Der Flächennutzungsplan legt fest, wo Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und Freiräume für Landwirtschaft und Natur im Gemeindegebiet sind. Er hat keine unmittelbare Wirkung für die Bürgerinnen und Bürger. Auf seiner Grundlage sind aber nach dem Baugesetzbuch Bebauungspläne von der Gemeinde zu entwickeln, so dass indirekt die Bedeutung für die betroffenen Grundstückseigentümer groß ist.
"Der neue Flächennutzungsplan wird das Bild der Gemeinde und ihre Entwicklung für die nächsten 10 bis 15 Jahre vorbestimmen", so Bürgermeister Klaus Besser.
Erste Entwürfe wurden am 20. Januar 2011 öffentlich vorgestellt. Entscheidungen wurden im Januar noch nicht getroffen, da es sich um die erste Präsentation von Überlegungen durch das Planungsbüro handelte. Nach einer ersten Beratung in den Fraktionen folgte im April die erneute Beratung im Bauausschuss. Der Bauausschuss hat am 14. April 2011 einstimmig die sogenannte vorgezogene Bürgerbeteiligung nach dem Baugesetzbuch zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, die vom 4. bis 22. Juli 2011 durchgeführt wurde.
Im April 2011 war in Einzelabstimmungen über jede Änderung einstimmig oder mit Mehrheit entschieden worden. Danach hatten erstmals die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, zu den Planungsabsichten der Gemeinde Stellung zu nehmen. Viele nutzten diese Möglichkeit.
Im Dezember 2011 hat der Rat der Gemeinde Steinhagen beschlossen, die Abschaffung der Höhenbegrenzungen für Windkraftanlagen in das laufende 24. Änderungsverfahren einzubeziehen. Für eine mögliche Neuausweisung weiterer Windvorrangflächen soll ein gesondertes Änderungsverfahren eingeleitet werden. Hier führt der Kreis Gütersloh derzeit kreisweit die notwendigen Voruntersuchungen durch. Derzeit gibt es zwei Vorrangflächen für Windkraftanlagen im Ortsteil Brockhagen mit einer im 22. Änderungsverfahren 2008 festgesetzten Höhenbegrenzung von 100 Meter Gesamthöhe.
Die im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens eingegangenen zahlreichen Anregungen wurden von dem von der Gemeinde beauftragten Planungsbüro und dem Bauamt ausgewertet. Am 15. März 2012 fand die nächste Beratung im Bauausschuss statt, der Empfehlungen für den Rat der Gemeinde Steinhagen ausgesprochen hat. Der Rat hat am 28. März unter dem Vorsitz von Bürgermeister Klaus Besser die Beteiligung der Fachbehörden als nächsten Planungsschritt beschlossen.
Am 6. September 2012 wurden die politischen Beratungen über die Eingaben der Fachbehörden im Bauausschusses fortgesetzt. Bedenken hatte insbesondere die Bezirksregierung in Detmold wegen der Ausweisung einer Wohnbaufläche zwischen Sportplatz Amshausen und Roggenkamp und im Bereich der Luisenstraße erhoben, da die Darstellungen den Zielen der Landesplanung widerspreche. Während der Bauausschuss den Einwendungen in Amshausen folgte, wies er sie im Bereich Luisenstraße einstimmig zurück. Im Sommer 2013 mit der Bezirksregierung geführte Gespräche brachten aber letztlich nicht den gewünschten Erfolg. Stattgegeben wurde einer Anregung des Kreises Gütersloh, vor einer Freigabe der Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen im Ortsteil Brockhagen noch ein Artenschutzgutachten in Auftrag zu geben. Am 19. September 2012 hat der Rat entschieden, dass die Pläne offengelegt werden.
Nach Einholung von Fachgutachten (Artenschutzgutachten) zur Aufgabe der Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen lagen die Pläne vom 4. Februar bis 6. März 2013 im Rathaus erneut aus. Es gab wiederum zahlreiche Einwendungen.
Am 25. April 2013 hat der Bauausschuss darüber beraten. Am 5. Juni 2013 hat der Rat eine erneute Offenlegung beschlossen, die vom 16.9. bis 4.10.2013 stattfand. Am 21. November 2013 folgte der Bauausschuss und am 11. Dezember 2013 der Rat der Empfehlung des Bürgermeisters, die Pläne noch einmal offen zu legen. "Da sich erneut Änderungen ergeben, schlagen wir eine nochmalige Offenlegung der veränderten Pläne vor", so Bürgermeister Klaus Besser.
Die nächste Offenlegung der Pläne erfolgte vom 20. Januar 2014 bis 7. Februar 2014. Die Auswertung der Eingaben wurde im Bauausschuss am 18. März beraten. Der Rat hat jetzt am 2. April abschließend entschieden. Damit ist die grundlegende Überarbeitung noch in der laufenden Wahlperiode des Rates abgeschlossen.
Jetzt muss der überarbeitete Flächennutzungsplan von Bürgermeister Klaus Besser der Bezirksregierung in Detmold zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach kann er in Kraft treten, wobei er keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern entwickelt, sondern nur die Gemeinde und andere Behörden intern bindet. "Gleichwohl ist es natürlich für betroffene Grundstückseigentümer wichtig, wie ihre Flächen oder die in der Nachbarschaft ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan wird das Bild der Gemeinde für die nächsten 10 bis 15 Jahre prägen", so Besser. In der neuen Wahlperiode des Rates gilt es jetzt, mit der verbindlichen Bauleitplanung (Aufstellung von Bebauungsplänen) den neuen Flächennutzungsplan mit Leben zu erfüllen.