Höhere Steuereinnahmen in Steinhagen

Die Gemeinde Steinhagen kann im Jahr 2018 erhebliche Steuermehreinnahmen verzeichnen. Dies geht aus dem jetzt dem Haupt- und Finanzausschuss und Rat von der Gemeindeverwaltung vorgelegten Finanzstatusbericht hervor.

"In der ersten Jahreshälfte 2018 wurden von den Unternehmen und Erwerbstätigen deutlich mehr Steuern gezahlt, als wir im Dezember bei der Verabschiedung des Haushaltsplans für 2018 erwartet haben", so Bürgermeister Klaus Besser.

Allein im Bereich der Gewerbesteuer wird mit Mehrerträgen in Höhe von 2,3 Mio. € gegenüber dem Planansatz im Haushalt 2018 gerechnet. Kämmerer Jens Hahn hat daher in Abstimmung mit den Amtsleitungen und Bürgermeister Klaus Besser dem Ausschuss und Rat vorgeschlagen, bereits jetzt im Rahmen des Eckwertebeschlusses für das Haushaltsjahr 2019 Steuererhöhungen auszuschließen. "Dies schafft für die Unternehmen, Grundstücksbesitzer und Mieter Planungssicherheit", so Besser.

Auch im Bereich der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer zeichnen sich Mehreinnahmen ab.

"Die Mittel werden für außerplanmäßige Grundstücksankäufe, z. B. für das Neubaugebiet in Brockhagen, und Investitionsmaßnahmen benötigt, wie der geplante Umbau der Hausmeisterwohnung in der Grundschule Brockhagen zu einer Mensa", so Bürgermeister Klaus Besser.

Der Finanzstatusbericht und die Vorlage zu den Eckwerten zur Haushaltsplanung 2019 sind auf der Homepage der Gemeinde Steinhagen unter www.steinhagen.de veröffentlicht. Die öffentlichen Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sind für den 20. Juni 2018 ab 18 Uhr und im Rat am 11. Juli ab 17.30 Uhr im Ratssaal geplant.

2017 hatte Steinhagen wegen Gewerbesteuererstattungen Mindereinnahmen zu verzeichnen, so dass die Jahresrechnung 2017 einen Fehlbetrag in Höhe von 2,3 Mio. Euro ausweist. "Dieser Betrag kann aber aus Rücklagemitteln ausgeglichen werden. Die Ausgleichsrücklage beträgt trotz der Entnahme noch über 10 Mio. Euro", so der Bürgermeister. Der geprüfte Jahresabschluss 2017 wird am 11. Juli dem Rat vorgelegt und am 3. September 2018 in öffentlicher Sitzung durch den Rechnungsprüfungsausschuss beraten.

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