Landesregierung stärkt Kommunen

„Der Entwurf der rot-grünen Landesregierung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ist kommunalfreundlich und gerecht. Die zur Verfügung gestellte Finanzmasse steigt im kommenden Jahr auf 7,92 Milliarden Euro. Das sind 4,26 Prozent oder 323 Millionen Euro mehr als im GFG 2010 der alten schwarz-gelben Landesregierung. Das GFG 2011 hat damit das zweithöchste Volumen aller Zeiten", erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hans-Willi Körfges, in Düsseldorf.

In dem Gesetzentwurf sei zudem die längst überfällige Aktualisierung der statistischen Grundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes vorgenommen worden. „Das ist aber nur der erste Schritt. In 2012 müssen wir eine weitergehende Modernisierung des Finanzausgleichssystems in Angriff nehmen", forderte der SPD-Fraktionsvize.

Die sogenannte Grunddatenanpassung sei zuletzt im Rahmen des GFG 2003 auf der Grundlage von statistischen Daten des Jahres 1999 erfolgt, erinnerte Körfges. Die turnusmäßige Grunddatenanpassung, die bereits 2008 durchgeführt werden sollte, habe bisher nicht stattgefunden. „Ein weiteres Zögern bei der Anpassung der Grunddaten ist nicht zu verantworten. Denn insbesondere im Bereich der Sozialleistungen haben sich wesentliche Veränderungen gegenüber 1999 ergeben. Der Gesetzentwurf basiert deshalb auf den derzeit neuesten verfügbaren statistischen Daten", stellte Körfges fest.

Eine Anpassung der Grunddaten sei auch nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes erforderlich. Danach sei der Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklungen zu beobachten und mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse Korrekturen notwendig würden. Körfges: „Dass Korrekturen vor allem beim Soziallastenansatz erforderlich sind, war bereits der alten Landesregierung bekannt. Sie hat aber vermieden, rechtzeitig zu handeln. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis statistischer Berechnungen. Er ist nicht das Ergebnis politischer Einflussnahmen. Es geht nicht darum, bestimmte kommunale Gruppen zu begünstigen oder zu benachteiligen, sondern um eine gerechte Finanzausstattung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht." Zur Abmilderung der Umverteilungswirkungen, die sich aufgrund der Datenaktualisierung ergeben, habe die rot-grüne Koalition vorgesehen, die veränderte Gewichtung der Soziallasten im Jahr 2011 zunächst zur Hälfte nur zu berücksichtigten.

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