Elterngeld ab 1.1. neu geregelt

Ab 1.1.2011 tritt eine vom Bundestag im Rahmen der Haushaltsbegleitgesetze beschlossene Neuregelung zum Elterngeld in Kraft.

Die Grundstruktur des Elterngeldes bleibt erhalten. Die Neuregelungen können aber zu Kürzungen oder im Einzelfall sogar zum Wegfall des Elterngeldanspruches führen. So wird beispielsweise bei Hartz-IV-Beziehern mitunter das Elterngeld komplett als Einkommen angerechnet und Großverdiener erhalten künftig gar kein Elterngeld mehr.

Bei einem durchschnittlichen Einkommen ab 1.200 Euro wird das Elterngeld von bisher 67 Prozent auf bis zu 65 Prozent reduziert. Elternpaare, die im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro erzielt haben, haben künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Für Alleinerziehende gilt eine Grenze von 250.000 Euro. Einnahmen, die nicht im Inland versteuert werden, werden künftig nicht mehr als Einkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.

Beziehen Elternpaare oder Alleinerziehende neben dem Elterngeld Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag, kann sich der Anspruch auf die jeweilige ergänzende Leistung verringern. Wichtiger Hinweis für diejenigen Eltern, die sich für die verlängerte Auszahlungsvariante entschieden haben: Beispielrechnung: Eltern ließen sich das monatlich gewährte Elterngeld nicht in zwölf Raten à 300 Euro auszahlen, sondern wählten 24 Raten à 150 Euro. Da die Zahlungen nun aber ab dem 1. Januar 2011 auf die SGB-II-Leistungen angerechnet werden, können ihnen erhebliche Nachteile drohen - der aufgesparte Elterngeldanteil kann nämlich verloren gehen. Je nach Geburtsdatum des Kindes geht es dabei um bis zu 1.800 Euro. Im Einzelfall kann es günstiger sein, die verlängerte Auszahlungsvariante zu widerrufen und sich die ausstehenden Zahlungen rückwirkend in einem Gesamtbetrag auszahlen zu lassen. Die beteiligten Bundesministerien haben nämlich vereinbart, dass keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt, wenn diese Nachzahlung noch im laufenden Jahr 2010 beantragt wird. Die entsprechenden Anträge müssten aber möglichst schnell bei den Elterngeldstellen gestellt werden. Der Rückruf der Verlängerung ist noch bis zum 31. Dezember 2010 bei der Elterngeldstelle des Kreises Gütersloh möglich.

Betroffene Eltern erhalten in diesen Tagen ausführliche Infoschreiben des Bundesministeriums und die entsprechenden Änderungsbescheide. Diese Bescheide enthalten die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiter der Elterngeldstelle.

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