Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 179 kommunale Straßenbauvorhaben mit rund 114 Millionen Euro. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf 257 Millionen Euro.
Schwerpunkte des Jahresförderprogramms 2018 sind wie im Vorjahr der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen (65 Maßnahmen) sowie Maßnahmen der Erhaltung (54 grundhafte Erneuerungen), die auch eine ganze Reihe von Sanierungen kommunaler Brücken umfassen. Daneben enthält das Programm in diesem Jahr zahlreiche sicherheitstechnische Nachrüstungen von Bahnübergängen. Im klassischen Straßenneubau, der im vergangenen Jahr erstmalig wieder im Programm berücksichtigt wurde, sind sechs Maßnahmen (Ortsumgehungen, Entlastungsstraßen) vorgesehen.
Erstmalig ins Jahresprogramm aufgenommen wurde eine Bahnübergangsbeseitigung im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie um ein drittes Gleis (Rosa-/Rothofstraße in Oberhausen). Bei diesem für das Land bedeutsamen Infrastrukturprojekt hat das Land den Anrainerkommunen die Zusage gegeben, ihr übliches Kostendrittel an den Bahnübergangsbeseitigungen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig zu übernehmen.
Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus wird sich ändern. Die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz, aus denen das Land bislang zum größten Teil die Förderung des kommunalen Straßenbaus bestritt, laufen Ende 2019 aus. Ab 2020 wird das Land die Finanzierung übernehmen. Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 hatte der Landtag beschlossen, in Zukunft jährlich Mittel in Höhe der bisherigen Bundeszuweisungen (rund 260 Millionen Euro) bereitzustellen. Die Hälfte der Mittel fließt regelmäßig in die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die andere Hälfte steht für Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung.
Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt die grundsätzliche Fortführung des Programmes, allerdings hält dieser eine dauerhafte Zweckbindung der Fördermittel für erforderlich. Außerdem fordert der StGB NRW seit langem eine deutliche Erhöhung des Fördervolumens im kommunalen Straßenbau. Der StGB NRW machte in der Vergangenheit nachdrücklich auf den hohen Sanierungsstau im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastruktur aufmerksam. Ohne eine angemessene Förderung werden viele Kommunen voraussichtlich nicht in der Lage sein, diesen aufzuholen.
Detaillierte Informationen zu den geförderten Projekten können unter dem folgenden Link abgerufen werden: