Hundewiesen in Steinhagen

Mit der Schaffung von Hundewiesen in Steinhagen befasste sich am 14. Juni 2018 erneut der Ordnungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Steinhagen.

Die Verwaltung legte in einer ausführlichen Beratungs- und Beschlussvorlage (siehe www.steinhagen.de ) dar, welche Standorte überhaupt in Betracht kommen und führt mögliche Vor- und Nachteile an. Außerdem werden Kriterien für die Ausweisung einer Hundewiese benannt. Im Ortsteil Amshausen wurde bisher keine geeignete Fläche gefunden.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kriterien erfüllt werden sollen und die Flächen am Waldfriedhof weiter zu prüfen sind. In Steinhagen gibt es keinen generellen Leinenzwang. Trotzdem hatte der Ausschuss auf Antrag der SPD-Fraktion und aufgrund eines Bürgerantrags beschlossen, das die Verwaltung geeignete Flächen ermittelt mit dem Ziel, möglichst in jedem Ortsteil eine Hundewiese auszuweisen.

Die Ausweisung einer Hundewiese muss im Siedlungsbereich erfolgen. Im Außenbereich scheidet sie aus baurechtlichen Gründen aus, es sei denn, die Gemeinde würde den Flächennutzungsplan ändern. Das ist am Waldfriedhof notwendig. Die Gemeindeverwaltung hielt  die bis jetzt ermittelten Flächen ausnahmslos für weniger geeignet.

Die Sitzung des Ordnungs- und Umweltausschusses unter der Leitung von Heiner Lohrer (SPD) war öffentlich und begann um 17.30 Uhr im Ratssaal. 

In der Vergangenheit war die Ausweisung einer Hundewiese im Bereich Meschers Hof am Widerstand einer Bürgerinitiative gescheitert. Die Verwaltung schlägt daher im weiteren Verfahren auch eine Beteiligung der betroffenen Anwohner vor.

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