Reform des Gemeindewirtschaftsrechts

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen und der Verband kommunaler Unternehmen begrüßen das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts als richtigen und notwendigen Schritt, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen und ihrer Unternehmen deutlich zu stärken.

Damit werde es für kommunale Energieversorgungsunternehmen möglich, ihre Leistungen bundesweit anzubieten sowie sich an gemeinsamen Investitionen zu beteiligen, beispielsweise an Windenergieparks. „Die kommunalen Unternehmen werden wettbewerbsfähiger, wenn dieser Gesetzentwurf vom Landtag verabschiedet wird. Dadurch werden die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gestärkt, weil ihre Unternehmen elementare Dienstleistungen - etwa in der Energieversorgung, aber auch im Verkehrs- und Gesundheitssektor - für die Bürgerinnen und Bürger erbringen“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW,

Dr. Martin Klein und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, sowie der Geschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen NRW, Markus Moraing, anlässlich der Landtagsanhörung.

Mit dem Gesetzentwurf sollen außerdem Beschränkungen der Kommunalwirtschaft rückgängig gemacht werden. Dadurch wurden in der Vergangenheit insbesondere die kommunalen Energieversorgungsunternehmen stark benachteiligt und der Wettbewerb zugunsten der großen privaten Energieversorger eingeschränkt.

Mit dem neuen § 107 a wird in der Gemeindeordnung das Örtlichkeitsprinzip abgeschafft, hoben die kommunalen Spitzenverbände und der VKU hervor. „Nur so können die Stadtwerke und kommunalen Unternehmen in einen fairen Wettbewerb mit anderen Strom- und Gasanbietern treten. Das schafft Spielräume, damit kommunale Unternehmen noch stärker als bisher in eine klimafreundliche Energieversorgung investieren können“, machten Articus, Klein, Schneider und Moraing deutlich.

Der Landtag hat am 16. Dezember das neue Gesetz mit breiter Mehrheit verabschiedet.

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