Kinderbetreuung Aufgabe Aller

Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen muss sich auch das Land an den Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung beteiligen.

Damit haben die gegen das Land klagenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Erfolg zur Entlastung der kommunalen Finanzen erreicht. „Jetzt ist endlich klar: Das Land muss den Kommunen die Kosten für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung für unter dreijährige Kinder und die Einführung des Rechtsanspruchs für einjährige Kinder erstatten“, erklärten der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Dr. Martin Klein, und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider nach der Entscheidung.

Das Gericht habe festgestellt, dass dem seit 2004 in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip „Wer bestellt, bezahlt“ Rechnung getragen werden muss. „Das Gericht hat dafür gesorgt, dass dem Konnexitätsprinzip Geltung verschafft wird. Das ist ein großer Erfolg für die kommunale Selbstverwaltung“, sagten der Geschäftsführer und die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände. Dieses Prinzip gelte selbst dann, wenn - wie im Fall des Kinderförderungsgesetzes - das Land Aufgaben, die durch den Bund festgelegt werden, einfach an die Kommunen durchreiche. „Das hat eine bundesweite Signalwirkung auch für andere Bundesländer. Die Länder werden sich in Zukunft genau überlegen müssen, was sie mit dem Bund vereinbaren“, sagten Articus, Klein und Schneider.

„Jetzt muss zügig ermittelt werden, wie hoch der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren tatsächlich ist und wie hoch die Kosten dafür sind. Das ist die Voraussetzung, damit die Mammutaufgabe bewältigt werden kann, den Rechtsanspruch ab 2013 umzusetzen“, so Articus, Klein und Schneider abschließend.

Auch Bürgermeister Klaus Besser zeigte sich sehr zufrieden mit der Entscheidung der Richter in Münster. "Schließlich muss auch unsere kommunale Kindertagesstätte bis 2013 noch umgebaut werden, um den Rechtsanspruch der Eltern auf Kinderbetreuung, der dann nach den geltenden bundeseinheitlichen Regelungen auch in Steinhagen besteht, erfüllen zu können." Er erhofft sich jetzt eine größere finanzielle Beteiligung des Landes. Nach der bisherigen Finanzplanung der Gemeinde hätte diese die Umbaukosten von über 1 Mio. Euro weitestgehend allein aufbringen müssen. Dies hätte die Haushaltsdefizite weiter erhöht.

"Im Laufe des kommenden Jahres werden wir sicherlich Klarheit über die finanzielle Beteiligung des Landes erhalten und können dann die Finanzierung und die Baumaßnahme abschließend planen. Der Umbau muss 2012 erfolgen, um termingerecht fertig zu werden." 

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