Kreistag für Optionsantrag

Der Kreistag hat am 27. September entschieden, dass der Kreis Gütersloh einen Optionsantrag nach dem reformierten Sozialgesetzbuch II stellt. Dafür stimmten 43 der 61 Kreistagsmitglieder. 2/3 der Stimmen (41 von 61) waren nach dem Gesetz notwendig.

Zurzeit erfolgt die Verwaltung der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, besser bekannt geworden unter Hartz IV) in einer als GmbH organisierten Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur für Arbeit. Diese wird zum 31.12.2010 aufgelöst. Ab 1.1.2011 gibt es die Möglichkeit, die bisherige Organisationsstruktur als "gemeinsame Einrichtung" fortzuführen oder zu versuchen, ein sogenannter "zugelassener kommunaler Träger" zu werden. Dafür bedarf es eines Antrages auf Zulassung dieser Option.

"Die Hürden im Sozialgesetzbuch und in einer eigens vom Bund geschaffenen Kommunalträgereignungsfeststellungsverordnung sind hoch", so Bürgermeister Klaus Besser.

Zu überlegen waren außerdem der Umstellungsaufwand und die dauerhaft im Falle einer Option auf den Kreis Gütersloh und seine Kommunen zukommenden Kosten. "Auch hier hat der Bund in der Kommunalträger-Abrechnungsverordnung inzwischen klare Regelungen getroffen, so dass zumindest die Umstellungskosten und auch ein Teil der späteren Leistungen vom Kreis zu erbringen sind, der sich wiederum über die kreisangehörigen Gemeinden finanziert", so Bürgermeister Klaus Besser. Schon heute stellt die Kreisumlage mit jährlich fast 16 Mio. Euro die größte Aufwandsposition im Haushalt der Gemeinde Steinhagen da.

"Für mich ist wichtig, dass bei allem letztlich unsere Bürgerinnen und Bürger nicht auf der Strecke bleiben", so Klaus Besser. Die Gemeinde Steinhagen spricht sich daher nachdrücklich für Jobcenter, also Verwaltungsstellen, in allen kreisangehörigen Gemeinden aus. "Es kann nicht sein, dass unsere Bürger, die Rat und Hilfe suchen, demnächst nach Bielefeld, Gütersloh oder Halle geschickt werden", so Klaus Besser. Das Rathaus steht allen Menschen offen, egal ob arm oder reich. Das soll auch in Zukunft so bleiben, wenn es nach dem Willen der Gemeinde geht.

Das Thema wird auch in der nächsten Sitzung des Rates der Gemeinde Steinhagen am 29. September auf der Tagesordnung stehen. 

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