Steuer für Mobilfunk?

Vor dem Hintergrund der desolaten Finanzsituation der Städte und Gemeinden überlegen zahlreiche Kommunen die Erhebung einer Steuer für Mobilfunkmasten. Der Städte- und Gemeindebund spricht sich allerdings gegen diese neue Abgabe aus.

"In Steinhagen ist das bisher kein Thema", so Bürgermeister Klaus Besser. "Wir haben stattdessen zum Beispiel das Dach des Faulturms der Kläranlagen an einen Mobilfunkanbieter vermietet und sorgen so für zusätzliche Einnahmen und eine bessere Versorgung unserer Bürger". Er befürchtet zudem eine Abwälzung der Steuer durch Preiserhöhungen auf die Verbraucher. "Nahezu jeder möchte aber preiswert und überall telefonieren können. Die Kommunen sollten dies nicht durch zusätzliche Abgaben erschweren", so Klaus Besser.

Der Ausbau der Infrastruktur für Mobile Kommunikation, insbesondere im ländlichen Raum, hat für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hohe Priorität. Dies machte der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Ernst Giesen, in Düsseldorf deutlich: „Eine Steuer auf einzelne Mobilfunkmasten, die zusätzlich zur Gewerbesteuer erhoben würde, liefe diesem Ziel zuwider“.

Strukturpolitisch wäre eine Besteuerung von Mobilfunkmasten - über die Erschwerung der üblichen Telefonie hinaus - kontraproduktiv, legte Giesen dar. Nach wie vor - und mit deutlich zunehmender Tendenz - bleibe die Breitbandversorgung der überwiegend ländlich geprägten Regionen hinter den Breitbandangeboten in Ballungsräumen zurück. „Zumindest für eine längere Übergangszeit sind gerade die Kommunen im ländlichen Raum auf eine kostengünstige Mobilfunkinfrastruktur angewiesen“, betonte Giesen. Diese sei auch erforderlich als Grundlage breitbandiger mobiler Dienste - beispielsweise über die UMTS-Technologie - als Alternative zu hochleistungsfähigen Breitbandnetzen etwa auf Glasfaserbasis.

Gegen die Einführung einer Mobilfunkmastensteuer sprechen aber nicht nur strukturpolitische, sondern auch juristische Bedenken. Die Erhebung einer kommunalen Aufwandsteuer ist trotz des grundsätzlichen Steuerfindungsrechts der Kommunen nur unter klar umrissenen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Letztlich darf nur privater Konsum besteuert werden, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht.

„Dies kann bei der heutigen Verbreitung von Mobilfunktelefonen nicht mehr ernstlich angenommen werden“, erläuterte Giesen. „Die Handy-Ausstattung in den privaten Haushalten liegt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bei weit über 80 Prozent. Zunehmend verzichten die Bürger ganz auf die Nutzung des Telefon-Festnetzes.“ Der Gebrauch eines Handys sei in der modernen Informationsgesellschaft also etwas Alltägliches und spiegele keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wider.

Im Übrigen, so Giesen, sei ein Teil der über die Mobilfunkmasten ermöglichten Gespräche beruflich veranlasst, was eine Besteuerung durch die Kommunen ausschließe. Schließlich sei auch der diskutierte Steuermaßstab - eine Pauschalbesteuerung pro Mobilfunkmast - rechtlich problematisch. Denn der von der Rechtsprechung verlangte Zusammenhang zwischen dem betriebenen Aufwand und der Steuer sei dabei nicht erkennbar.

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