Illegales Glücksspiel in Steinhagen

Am 12. Mai wurde zum zweiten Mal vor dem Amtsgericht Halle aufgrund von Anzeigen der Gemeinde Steinhagen gegen drei Betreiber eines Wettbüros am Steinhagener Kirchplatz verhandelt.

Die Gemeinde Steinhagen hatte gegen mehrere Betreiber des Wettbüros am Kirchplatz Strafantrag wegen Verstoßes gegen § 284 Strafgesetzbuch (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) gestellt. Insgesamt hat es dort bisher neun verschiedene Pächter gegeben.
Zum zweiten Mal wurde jetzt in drei Fällen vor dem Amtsgericht Halle verhandelt. Die Verfahren wurden vom Gericht nach Wortbeiträgen des Staatsanwalts und des Verteidigers, der Angeklagten und der Befragung von Zeugen gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 900 € bzw. zweimal 600 € eingestellt.
Seit dem 10. Mai ist das Wettbüro geschlossen. In Steinhagen wird somit zurzeit kein Wettbüro mehr betrieben. Mehrere Gerichtsverfahren aufgrund erlassener Ordnungsverfügungen sind beim Oberverwaltungsgericht in Münster noch anhängig. Außerdem laufen noch mehrere Strafverfahren gegen ehemalige Betreiber des Wettbüros.
"In Deutschland gilt für Sportwetten, Lotto etc. ein staatliches Glücksspielmonopol", so Bürgermeister Klaus Besser. "Die Gerichte in Deutschland haben darin bisher keine Verletzung des Grundrechts auf Gewerbefreiheit oder eine Verletzung europäischer Rechtsnormen gesehen. Somit schreiten wir ordnungsbehördlich ein und stellen Strafantrag, wenn wir bei Überprüfungen illegales Glücksspiel feststellen". 
Im Verlauf der Verhandlung kam es zu einem lebhaften Disput zwischen dem Verteidiger und dem Richter. Angeblich gehen Ordnungsbehörde und Justiz in Bielefeld nicht konsequent gegen illegale Wettbüros vor. Dort werden sie offenbar bis zu der im Herbst erwarteten endgültigen Klärung noch streitiger Rechtsfragen vor dem Europäischen Gerichtshof geduldet. Vorwürfe des Verteidigers gegenüber dem Richter, er wolle wohl (ähnlich wie der frühere Richter Schill am Amtsgericht Hamburg, der als Richter gnadenlos galt und später die Schill-Partei gründete und mit ihr in die Hamburger Bürgerschaft einzog) in die Politik, wies Amtsrichter Peter Pöld zurück.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.