Einstellungen im Schuldienst erschwert

Ab 1. Mai 2010 werden Einstellungen im Schuldienst in Nordrhein-Westfalen erschwert. Bewerber benötigen ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis.

Erweiterte Führungszeugnisse können ab 1. Mai aufgrund der fünften Änderung des Bundeszentralregistergesetzes in der Bürgerberatung beantragt werden. Dafür ist der gültige Personalausweis und eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person oder Dienststelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 des Änderungsgesetzes vorliegen. Außerdem ist eine Gebühr in Höhe von 13 € zu entrichten. Der Antrag wird dann von der Gemeindeverwaltung Steinhagen direkt an das Bundeszentralregister weitergeleitet und dort bearbeitet.
Da die Regelung neu ist, gibt es noch keine Erfahrungen, wie lange die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses dauert.
Die Bürgerberatung im Rathaus ist täglich durchgehend von 7.30 Uhr bis 17 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr geöffnet. 

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