Bürgermeister Klaus Besser begrüßt die jetzt geplante Änderung des Grundgesetzes, um auch zukünftig Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) aus einer Hand zu gewähren. "Damit dürfte auch gewährleistet sein, dass hilfesuchende Menschen weiter im Steinhagener Rathaus bedient werden können", so Besser.
Ursprünglich hatte Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Grundgesetzänderung ausgeschlossen. Die seit 2005 bestehende Mischverwaltung, die vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde, weil das Grundgesetz seit 1949 nur zwischen Bundes- und Landesverwaltung unterscheidet, hätte dann aufgelöst werden müssen. Arbeitsagenturen und Kommunen hätten dann wieder wie bis 2004 getrennt Leistungen erbringen müssen. Mehr Bürokratie und weniger Bürgernähe wäre die Folge gewesen.
In einer "Nachtsitzung" haben sich jetzt die Bundesministerin und Vertreter der Bundesländer in den frühen Morgenstunden des 8. Februar in Berlin verständigt, an der Leistungsgewährung aus einer Hand festzuhalten.
"Damit dürfte der Fortbestand der Arbeitsgemeinschaften - im Kreis Gütersloh der GTaktivGmbH - gewährleistet sein, zumal die SPD-Bundestagsfraktion schon immer eine Grundgesetzänderung befürwortet hat", so Klaus Besser.
Besser hatte am 5. Februar in Düsseldorf bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Frank-Walter Steinmeier, diesen ermutigt, an der Position der SPD festzuhalten. "Ich konnte mir nicht vorstellen, dass die Rathäuser Menschen abweisen sollten, die ihren Lebensunterhalt oder ihre warme Wohnung nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können", so der Bürgermeister. Das wäre einzigartig in der deutschen Geschichte gewesen.
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zu den Sommerferien abgeschlossen sein.