SPD gegen Zerschlagung der Jobcenter

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Jobcenter so umbauen, dass Kommunen und Arbeitsagenturen getrennt agieren, aber freiwillig kooperieren können. Das Bundeskabinett soll am 24. Februar einen Gesetzentwurf beraten, der bis zur Sommerpause verabschiedet werden soll.


Laut von der Leyen enthält der Referentenentwurf, zwei Änderungen: Antragsteller erhielten ab 1. Januar 2011 wieder zwei Bescheide. Einen zum Arbeitslosengeld II von der Arbeitsagentur, einen zur Warmmiete von der Kommune. Die beiden Behörden könnten die Bescheide in einem Brief schicken.

 


Für Sanktionen sei die Agentur verantwortlich, für soziale Hilfen die Kommune, so die Ministerin. Klagen und Widersprüche müssten nun an beide Seiten gehen, nicht mehr an das Jobcenter. Hubertus Heil, für Arbeitsmarktpolitik zuständiger Fraktionsvize der SPD, bot der Ministerin die Mitwirkung der SPD zu einer Grundgesetzänderung an und warnte, der Referentenentwurf beende die Hilfe für Langzeitarbeitslose aus einer Hand und stürze die Jobcenter ins Chaos. Der Plan, die Optionskommunen zu entfristen, sei verfassungsrechtlich bedenklich und würde beklagt, u.U. mit einer Organklage der SPD-Fraktion in Karlsruhe.

Für Mannheims Bildungsdezernentin Gabriele Warminskis-Leitheußer bedeutet der Entwurf die Zerschlagung der Jobcenter, zwei Bescheide in einem Brief seien lächerlich, alles laufe dann wieder in Doppelarbeit. Laut Sozialdezernent Tim Kähler kostet die Trennung der Jobcenter nur in Bielefeld rd.3,5 Millionen Euro, 60 000 Akten seien zu kopieren.Mühsam habe man alle Beteiligten an einen Tisch gebracht, „das wäre dann alles zu Ende“.

Auch Bürgermeister Klaus Besser steht dem Gesetzvorhaben kritisch gegenüber. "Da wird Verwaltung auf, statt abgebaut". Wichtig ist ihm vor allem, dass die Hilfesuchenden wie bisher ihre Anliegen im Steinhagener Rathaus vortragen können und nicht zur Arbeitsagentur nach Bielefeld oder Gütersloh fahren müssen. Dies droht allerdings, wenn das Gesetzesvorhaben Realität wird.

Am 02. Februar 2010 hat auch der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) heftige Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert und angekündigt, dass Hessen dem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen werde. Rund die Hälfte aller Städte und Landkreise in Hessen sind "Optionskommunen", dass heißt, Sie erbringen zurzeit die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) in eigener Zuständigkeit.
Auch der Kreis Gütersloh prüft jetzt, ob er zukünftig die Leistungen als bürgernaher Dienstleister selbst erbringen kann.

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