Wachstumsbeschleunigungsgesetz


Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 das Wachstumsbeschleunigungsgesetz mit der Stimmenmehrheit der schwarz-gelb regierten Länder beschlossen. Damit treten die von der Bundesregierung geplanten Steuerentlastungen für Familien, Erben und Unternehmen zum 1. Januar 2010 in Kraft. Mit dem Gesetz sind steuerliche Entlastungen von 8,5 Mrd. Euro jährlich verbunden. Von den Einnahmeeinbußen entfallen ca. -1,6 Mrd. Euro bundesweit auf die Kommunen.

Der DStGB und der StGB NRW lehnen das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab. Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung bestehen keine Spielräume für weitere Steuerentlastungen. Die damit verbundenen Mindereinnahmen verschärfen die Verschuldungsproblematik erheblich und gefährden so die Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts. Sie verfestigen zudem die strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden und stellen die Aufgabenwahrnehmung der Kommunen zunehmend in Frage. Schließlich gefährden sie die zur Krisenbewältigung volkswirtschaftlich wichtige Investitionsfähigkeit der Städte und Gemeinden. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages insofern eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Belastungen aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz für die kommunalen Haushalte nicht zu bewältigen sind.

Die finanzpolitischen Versprechungen des Bundes gegenüber den Ländern bzw. gegenüber einzelnen Ländern wurden in der Debatte des Bundesrates nicht konkretisiert. 

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