Durch das Einheitslastenabrechnungsgesetz, dass zur Zeit im Landtag von Nordrhein-Westfalen beraten wird, erhält die Gemeinde Steinhagen 2010 für die Jahre 2006 bis 2008 voraussichtlich 1,4 Mio. Euro Nachzahlung.
Im Dezember 2007 hatte Steinhagen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Land vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster Erfolg. Streitig war die Beteiligung des Landes und der Kommunen an den Lasten der Deutschen Einheit ab 2006. Seit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in Münster wird zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Innenministerium nach einer Lösung gerungen.
"Insgesamt natürlich eine erfreuliche Mitteilung, die das Defizit im Haushalt im nächsten Jahr etwas mindert", so Bürgermeister Klaus Besser. "Ich rechne mit dem Eingang des Geldes noch vor der Landtagswahl im Mai".
Die Regelungen für die Jahre ab 2009 stehen noch aus. Bis 2019 müssen sich Land und Kommunen noch an den Lasten der Deutschen Einheit beteiligen.