Streit ums Geld

Land und Kommunen streiten in Nordrhein-Westfalen seit 2006 über die Verteilung der Lasten der Deutschen Einheit. Jetzt will der Landesgesetzgeber auf Drängen des Verfassungsgerichtshofes in Münster noch vor der Landtagswahl am 9. Mai 2010 aktiv werden.


Mit der 3. Ergänzungsvorlage der Landesregierung zum 2. Nachtragshaushalt 2009 schafft die Landesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um die Auszahlung von zusätzlich 251 Mio. Euro an die Kommunen nach Verabschiedung des durch den Innenminister vorzulegenden Einheitslastenfeinabstimmungsgesetzes vornehmen zu können. Diese zusätzlichen Mittel sind Teil des Gesamtkomplexes der Abrechnung der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten des Landes.

Den durch den Innenminister vorgelegten und durch die Landesregierung anlässlich ihrer Kabinettssitzung am 17.11.2009 verabschiedeten Entwurf dieser nunmehr „Einheitslastenabrechnungsgesetz“ genannten Regelung hat die Landesregierung inzwischen dem Landtag zugeleitet. Die erste Lesung im Landtag soll Anfang Dezember erfolgen. Mit einer Verabschiedung und dem Inkrafttreten des Gesetzes rechnet die Landesregierung für Anfang 2010. Der Entwurf sieht einerseits eine Abrechnung der Einheitslasten und damit der Gemeindefinanzierungsgesetze 2006, 2007 und 2008 und andererseits eine Abrechnungssystematik für die Jahre 2007 bis 2019 vor.

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