Kommunen einseitig belastet

Nach Auffassung der Kommunalen Spitzenverbände werden die Städte und Gemeinden einseitig vom Bund durch die Tragung der Unterkunftskosten bei Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) belastet.

Der Städte- und Gemeindebund hat daher Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, durch entsprechende gesetzliche Regelungen eine einseitige Belastung der Städte und Gemeinden zu verhindern. Er verweist auf die ständig steigenden Kosten in diesem Bereich seit der Einführung von Hartz IV 2005 und die ohnehin schon hohe finanzielle Belastung der Kommunen durch Steuerausfälle wegen der Wirtschaftskrise.

"Die Gemeinden werden durch die Wirtschaftskrise doppelt getroffen", so Bürgermeister Klaus Besser. Einerseits sinken die Steuererträge insbesondere im Bereich der Gewerbe- und Einkommensteuer und gleichzeitig steigen die Aufwendungen für soziale Sicherung an. "Es kann nicht sein, dass die Kommunen und damit die Bürgerinnen und Bürger die überwiegenden Folgen der Wirtschaftskrise tragen müssen, die bekanntlich andere verursacht haben", so der Bürgermeister.    

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.