A 33 Entscheidung am 12. August

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wid am 12. August um 9.30 Uhr die Entscheidung über den Bau der A 33 in Steinhagen verkünden. Bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung blieb offen, ob das Gericht den am 6. Juni 2007 gefaßten Planfeststellungsbeschluß bestätigt oder ihn als rechtswidrig verwirft.

Auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts und auf dieser Homepage wird am 12. August die Entscheidungsformel veröffentlicht (vgl. www.bundesverwaltungsgericht.de) . Sollten die 9 Kläger aus Steinhagen obsiegen, müßte ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden, mit dem die Bedenken des Gerichts berücksichtigt werden. Sollten die Richter den Planfeststellungsbeschluß für rechtmäßig halten und somit der beklagten Bezirksregierung recht gegeben, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW angekündigt, noch in diesem Jahr mit dem Bau der Autobahn im Bereich der Bahnhofstraße zu beginnen.

"Bis kommenden Mittwoch bleibt es also spannend", so Bürgemeister Klaus Besser.  

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