Der Landeswahlausschuss hat am 30. Juli um 14 Uhr in Düsseldorf getagt und über Beschwerden gegen Beschlüsse der Kreiswahlausschüsse entschieden. Der Kreis Gütersloh und damit die Gemeinde Steinhagen waren nicht betroffen. In Ostwestfalen-Lippe gab es lediglich Beschwerden im Kreis Minden-Lübbecke. Daher sind der Kreiswahlleiter und die Beschwerdeführer zu der Sitzung geladen worden. Die Entscheidungen des Landeswahlausschusses sind abschließend. Rechtsmittel dagegen sind erst nach der Kommunalwahl am 30. August 2009 möglich.
Insgesamt liegen dem Ausschuss 12 Beschwerden vor. Neben formalen Mängeln geht es inhaltlich auch darum, ob eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vorgelegt wurde. Außerdem ist unter anderem darüber zu entscheiden, ob wegen möglicher Nichtbeachtung des Grundsatzes der geheimen Wahl das Abstimmungsverfahren zur Wahl der Bewerber in Mitgliederversammlungen beanstandet werden muss.
Der Landeswahlausschuss besteht aus der Landeswahlleiterin als Vorsitzende und zehn Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtags. Angehört werden in der Sitzung die Beschwerdeführer, die von den Parteien und Wählergruppen benannten Vertrauenspersonen für die betroffenen Wahlvorschläge sowie die jeweils zuständigen Wahlleiter der Stadt bzw. des Kreises.
Weitere Informationen zur Kommunalwahl 2009 finden Sie im Internet unter www.im.nrw.de/kommunalwahlen2009