Neues Gesetz zu Patientenverfügungen

Die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen hat das vom Bundestag am 18. Juni 2009 nach sechsjähriger intensiver Diskussion verabschiedete Gesetz zur Patientenverfügung begrüßt. Das neue Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft. Der "Vater" des Gesetzes, Joachim Stünker, Mitglied des Deutschen Bundestages, war am 20. August in Steinhagen.

"Klare Vorgaben und die nun verlässliche Regelung geben den Menschen ein wichtiges Stück Souveränität angesichts des eigenen Lebensendes", so die Vorsitzende der Landesseniorenvertretung NRW, Gaby Schnell, in einer Pressemitteilung vom 24. Juli 2009.

Die neue Regelung schafft für Patienten, Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal Rechtssicherheit. Ärzte müssen sich künftig an den vorliegenden Patienten-Willen halten. Selbstverständlich ist das Verfassen einer Patientenverfügung freiwillig. Sie kann jederzeit formlos, also auch mündlich, widerrufen werden. Weitere Informationen im Internet erhalten Sie unter www.lsv-nrw.de .

Bürgermeister Klaus Besser zeigte sich erfreut darüber, dass die SPD-Bundestagsfraktion am 20. August ab 18 Uhr im Steinhagener Ratssaal zu einer öffentlichen Informations- und Diskussionsveranstaltung zu dem Thema eingeladen hatte. Über 100 Bürgerinnen und Bürger waren gekommen. "Dies zeigt, wie wichtig den Menschen dieses Thema ist", so Klaus Besser. Der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, der das Gesetzgebungsverfahren maßgeblich betreut hat, Joachim Stünker, beantwortete zahlreiche Fragen. "So erhielten die Bürgerinnen und Bürger noch vor Inkrafttreten des Gesetzes Informationen aus erster Hand", so Klaus Besser. Mit dabei war selbstverständlich auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und heimische Bundestagsabgeordnete Klaus Brandner.

Diskussionsrunde zu Patientenverfügungen

Informationen zu Patientenverfügungen erhalten Sie auch bei der Steinhagener Hospizgruppe, die sogar häusliche Beratung anbietet.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.