Die Verhandlung über die gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der A 33 vom 6. Juni 2007 anhängige Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 5. und 6. August 2009 stattgefunden. Die Entscheidung wird am 12. August um 9.30 Uhr verkündet. Bürgermeister Klaus Besser war als Zuhörer in Leipzig.
Verhandelt wurde der Rechtsstreit zwischen den Klägern und der Bezirksregierung Detmold als Planfeststellungsbehörde jeweils ab 10 Uhr vor dem 9. Senat. Am Ende der mündlichen Verhandlung hat das Gericht bekanntgeben, dass die Entscheidung am 12. August um 9.30 Uhr verkündet wird. Am Montag, 27. Juli, hat es außerdem einen nichtöffentlichen Ortstermin in Steinhagen gegeben."Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird die über 40jährige Diskussion über den Bau der A 33 in Steinhagen und über Trassenvarianten beendet", so Bürgermeister Klaus Besser. Insgesamt wurden im Laufe der Jahre über 40 Varianten untersucht, darunter auch mehrere sogenannte Südtrassen. Der Planfeststellungsbeschluss folgt im Wesentlichen der bereits am 19. September 1968 linienbestimmten Trasse (V 16, also Variante 16).
Die Gemeinde Steinhagen war nicht geladen, da sie weder Klägerin noch sogenannte Beigeladene ist. Da die Verhandlung öffentlich ist, waren Bürgermeister Klaus Besser und Bauamtsleiter Ernst-August Westphal nach Leipzig gereist, um als Zuhörer an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Bürgermeisterin Anne Rodenbrock-Wesselmann aus Halle und Bürgermeister Klemens Keller aus Borgholzhausen waren ebenfalls in Leipzig. Wegen eines zeitgleich vor dem 6. Senat zu verhandelnden Verbots eines rechtsradikalen Vereins gab es Mittwoch im Gericht erhöhte Sicherheitsvorkehrungen.
Falls die Bezirksregierung gewinnt, hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW angekündigt, noch in diesem Jahr mit den Baumaßnahmen in Steinhagen zu beginnen. Die Bauzeit wird rund 3 1/2 Jahre betragen.
Unter Über mich/Leistungsbilanz/A 33 finden Sie auf dieser Homepage die Redetexte des Bürgermeisters zum Beginn und zum Abschluss der Erörterung im August und September 2005 als PDF-Dokumente.
Informationen zum Bundesverwaltungsgericht erhalten Sie im Internet unter www.bundesverwaltungsgericht.de . Dort wird am 12. August auch die Entscheidung veröffentlicht.