Lärmaktionsplan Thema im Rat

Die sogenannte dritte Stufe der Lärmaktionsplanung, die bis Juli 2018 abgeschlossen sein muss, wird am 3. Mai 2018 im Bauausschuss und am 6. Juni 2018 im Rat beraten.

Nach dem in Deutschland und Nordrhein-Westfalen geltenden Immissionsschutzrecht sind die Kommunen für die Lärmaktionsplanung zuständig. Dazu erhalten sie in Nordrhein-Westfalen vom Land erstellte Lärmkartierungen. „In Steinhagen sind nur Straßen betroffen, die (noch) nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liegen, zum Beispiel die Bielefelder Straße, die ehemalige B68 oder die Bahnhofstraße“, so Bürgermeister Klaus Besser. Die A33 ist in dem öffentlich einsehbaren Kartenmaterial noch nicht berücksichtigt, da sie erst am 4. April 2018 für den Verkehr freigegeben wurde.

Die Lärmaktionsplanung bezeichnet Besser allerdings als „stumpfes Schwert“, weil die Gemeinde gegenüber den Straßenbaulastträgern zwar Forderungen erheben kann, wie zum Beispiel sogenannten Flüsterasphalt, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder aktive Lärmschutzmaßnahmen, für deren Umsetzung sind aber andere Behörden zuständig. Die vom Rat im Rahmen der Lärmaktionsplanung bisher beschlossenen Maßnahmen sind daher nicht umgesetzt worden.

“Ich kann mir vorstellen, dass der Rat im Rahmen der jetzt anstehenden dritten Stufe der Lärmaktionsplanung auch Nachbesserungen beim Lärmschutz der A33 fordern wird“, so Bürgermeister Klaus Besser, der den anstehenden Beratungen aber nicht vorgreifen will. In der Vergangenheit wurden Forderungen der Gemeinde nach zusätzlichem Lärmschutz und einer Geschwindigkeitsbegrenzung und sogenanntem Flüsterasphalt von der für die Planfeststellung und Geschwindigkeitsbegrenzungen zuständigen Bezirksregierung abgelehnt. Die Gemeinde hatte daher aus ihren Mitteln über 1,2 Mio. € für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der A33 bereitgestellt.

 

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