Kommunalwahltermin 30.08. bestätigt

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 26. Mai 2009 entschieden, dass die Kommunalwahlen am 30. August 2009 stattfinden können. Außerdem hält er die Abschaffung der Stichwahlen für Bürgermeister und Landräte für vereinbar mit der Landesverfassung.

"Ich bin froh, dass das monatelange Tauziehen um den Wahltermin mit dieser Entscheidung endlich ein Ende hat", so Bürgermeister Klaus Besser. Der Wahltermin war von Innenminister Ingo Wolf (FDP) 4 Wochen vor der am 27. September 2009 stattfindenden Bundestagswahl festgesetzt worden, weil er die besondere Bedeutung der Kommunalwahlen unterstreichen wollte. SPD und Grüne haben ihm im Landtag parteitaktische Motive unterstellt, weil bei der zu erwartenden geringeren Wahlbeteiligung bei der separaten Kommunalwahl die kleinen Parteien und somit auch die FDP prozentual besser abschneiden. Landtagsmitglieder beider Parteien hatten daher vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes geklagt. In Steinhagen beträgt die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen rund 60 % und bei Bundestagswahlen über 80 % (vgl. Wahlergebnisse ab 1975 unter www.it.nrw.de).

Die Abschaffung der Stichwahl war nach Ansicht der SPD ebenfalls eine Folge davon, dass sich CDU-Bewerber bei Stichwahlen in der Vergangenheit regelmäßig nicht durchsetzen konnten. Bei der Wahl am 30. August 2009 reicht jetzt die einfache Stimmenmehrheit, um Bürgermeister oder Landrat zu werden. Bisher mußte der Bürgermeister oder Landrat mehr als 50 % der Stimmen erhalten. In Steinhagen waren Stichwahlen bisher nicht notwendig. Sowohl 1999 als auch 2004 wurde Bürgermeister Klaus Besser jeweils im ersten Wahlgang von 59 % bzw. 65 % der Wählerinnen und Wähler wiedergewählt.

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